Gesamtmetall
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Freiburger Erklärung - Grundsatzpapier vom Juni 1996




Einleitung

Den Flächentarif erhalten...
Der Flächentarifvertrag ist in der Kritik. Wahrgenommen werden zur Zeit vor allem seine Nachteile. Aber er hat auch Vorteile: Er trägt durch die tarifliche Friedenspflicht zur Sicherung des Betriebsfriedens bei, entlastet Unternehmen und Belegschaften, er schafft während seiner Laufzeit störungsfreie Lieferbeziehungen, und er bietet eine zuverlässige Planungsgrundlage. Er basiert auf dem Prinzip der Solidarität und der Partnerschaftlichkeit. Diese Prinzipien sind Teil unserer politischen Kultur und gelten erst recht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

...und seine Nachteile überwinden
Der Preis für diese Vorteile ist vielfach zu hoch geworden. Lohnabschlüsse oberhalb des Produktivitätszuwachses und die kollektive Arbeitszeitverkürzung ohne ausreichende Flexibilität haben dafür gesorgt, daß der Flächentarif für viele Firmen eine unbezahlbare Last im Kampf um Aufträge geworden ist - und immer mehr Unternehmen sich ihm in Teilbereichen oder ganz entziehen. Viele wählen den Weg, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Sie gehen dorthin, wo die Lohn- und Lohnzusatzkosten geringer sind, und dorthin, wo mehr Flexibilität die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden ermöglicht.

Auch Firmen, die in Deutschland bleiben, suchen nach Wegen, sich den Regelungen des Flächentarifes und seiner Niveaus zu entziehen. Sie einigen sich mit ihrer Belegschaft darauf, gegen Arbeitsplatzgarantien Teile des Tarifvertrages zu umgehen und schließen mit ihren Belegschaften ein "Bündnis für Arbeit", zum Teil auf der Rechtsbasis des Günstigkeitsprinzips des Tarifvertragsgesetzes.

Zwischen Erhalt des Flächentarifes um seiner Vorteile willen und einer Abschaffung seiner Nachteile wegen haben sich die Arbeitgeberverbände der M+E-Industrie für den dritten Weg entschieden: Die Reform des Flächentarifes. Zwischen dem Erfordernis nach genereller Geltung von Tarifnormen und der Notwendigkeit betriebsspezifischer Abweichungen muß ein neues Gleichgewicht gefunden werden.

Deshalb hat der Vorstand von Gesamtmetall am 20. Juni 1996 das Reformprojekt Flächentarif beschlossen:

Reformprojekt Flächentariftarifvertrag

Die fundamentalen wirtschaftlichen Strukturveränderungen der letzten Jahre haben erhebliche Auswirkungen auf die Tarifpolitik. Tarifliche Regelungsinhalte und tariflicher Regelungsumfang, Verhandlungsverfahren und Konfliktlösungs-Mechanismen passen in vieler Hinsicht nicht mehr in das politische und wirtschaftliche Umfeld von heute.

Deshalb haben die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie nach eingehender Diskussion das Reformprojekt Flächentarif verabschiedet mit der Zielsetzung: Wiederherstellung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Metall- und Elektro-Industrie und damit die langfristige Sicherung des Wohlstandes am Industriestandort Deutschland durch produktive Arbeitsplätze.

Dieses Ziel soll gemeinsam mit den Mitarbeitern und den Gewerkschaften verwirklicht werden. Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie werden daher den Dialog vor allem mit der IG Metall suchen. Vorbilder für eine zeitgemäße partnerschaftliche Tarifpolitik bilden viele betriebliche Vereinbarungen, die oft unter Mitwirkung der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften entstanden sind.

Für einen schlanken Tarifvertrag

Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie bekennen sich zum Flächentarifvertrag. Der Flächentarif trägt durch die tarifliche Friedenspflicht zur Sicherung des Betriebsfriedens bei, schafft damit während seiner Laufzeit störungsfreie Lieferbeziehungen, bietet eine zuverlässige Planungsgrundlage und sorgt dafür, daß der einzelne Betrieb nicht schutzlos dem gewerkschaftlichen Druck ausgesetzt wird.

Der Flächentarifvertrag kann diese Vorteile aber nur dann entfalten, wenn er den Unternehmen genügend Spielraum läßt für flexible und betriebsspezifische Lösungen. An dieser Flexibilität mangelt es heute den Flächentarifen in der Metall- und Elektro-Industrie: Der Tarifvertrag regelt zu vieles für alle Unternehmen einheitlich und verbindlich. Viele Unternehmen sind nicht mehr bereit, diesen Zustand weiter hinzunehmen. Sie ziehen sich vorübergehend oder dauerhaft aus dem Flächentarifvertrag zurück.

Um die grundsätzlichen Vorzüge des Flächentarifvertragssystems zu erhalten, streben die Verbände der Metall- und Elektro-Industrie eine Reform an, dessen Ziel der schlanke Tarifvertrag ist. Durch Gespräche auf allen Ebenen soll die IG Metall davon überzeugt werden, daß die Zukunft des Flächentarifs von der Einführung des schlanken Tarifvertrags abhängt. Dessen Grundzüge lauten:

1.
Der Tarifvertrag enthält nur wenige Kernregelungen, die für sämtliche Verbandsmitglieder einheitlich sind. Die Unternehmen dürfen von diesen Regelungen nur dann abweichen, wenn sie im Einvernehmen mit dem Betriebsrat die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen zusagen. Der schlanke Tarifvertrag sollte sieben verbindliche Regelungsbestandteile enthalten:
  1. Die Entwicklung der Entgelts. Das heißt: die prozentuale Veränderung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen
  2. Das Entgeltniveau. Das heißt: die Höhe der Ecklöhne und die Spannweite der übrigen Tarifentgelte.
  3. Die rechnerische Arbeitszeitmenge. Das heißt: die Zahl der Arbeitsstunden, auf die sich Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen beziehen. Die Arbeitszeitmenge des Mitarbeiters soll dagegen auf betrieblicher Ebene individuell vereinbart werden.
  4. Die Urlaubsdauer. Das heißt: die Zahl der Urlaubstage im Kalenderjahr.
  5. Die Zuschläge. Das heißt: eine Regelung, für welche Arbeiten in welcher Form Zuschläge in welcher Höhe gezahlt werden.
  6. Der Gestaltungsraum. Das heißt: tarifliche Vereinbarungen zur Ausfüllung gesetzlicher Öffnungen, zum Beispiel: Kündigungsfristen, Arbeitszeitregelungen, Freistellungen.
  7. Die Regelung von Streitfällen. Das heißt: Vereinbarungen über Einigungsstellen und Schlichtungsverfahren.

2.
Der Tarifvertrag enthält zusätzliche Regelungen die jedoch im Detail nicht für alle Verbandsmitglieder verbindlich sind. Die Regelungskompetenz wird vielmehr ganz oder teilweise den Betrieben, also Unternehmensleitung und Betriebsrat überlassen. Das kann in unterschiedlicher Weise geschehen:
  1. durch Rahmenregelungen. Das heißt: Anstelle von detaillierten Vorschriften enthält der Tarifvertrag Grundsätze, Spannen und Richtwerte, die durch betriebliche Vereinbarungen umgesetzt werden.
  2. durch Optionen. Das heißt: Der Tarifvertrag enthält mehrere, jeweils in sich abgeschlossene Regelungen. Aus diesen Alternativen wählen Unternehmensleitung und Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die für Betrieb passende Lösung.
  3. durch Öffnungsklauseln. Das heißt: Ausdrückliche Ermächtigung im Tarifvertrag, daß Unternehmensleitung und Betriebsrat durch eine Betriebsvereinbarung tarifliche Regelungen ergänzen, abändern oder ersetzen können.


Für einfachere Tarifverhandlungen

Durch den föderalen Aufbau der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie sichern die regionalen Verbände den kurzen Weg zu den Unternehmen und stärken damit die solidarische Bindung der Mitglieder zu ihrem Verband. Auf Bundesebene vertritt Gesamtmetall die gemeinsamen Interessen gegenüber den Gewerkschaftsspitzen, der Politik und der Öffentlichkeit.

In der Tarifpolitik hat es die Metall- und Elektro-Industrie mit einer strikt zentral entscheidenden und regional agierenden Gewerkschaft zu tun. Im Interesse einer wirkungsvollen Vertretung der Unternehmensinteressen streben die Verbände der Metall- und Elektro-Industrie eine grundlegende Reform der Tarifverhandlungen an. Die Bausteine dieser Reform sind:

1.
Benachbarte Verbände bilden Verhandlungsgemeinschaften. Die 17 Tarifgebiete der Metall- und Elektro-Industrie lassen sich in sieben Verhandlungsgemeinschaften zusammenfassen, die für die Tarifverhandlungen zuständig sind. Dadurch kann die bisherige Vielzahl der Tarifverhandlungen deutlich verringert werden.

2.
Die M+E-Verbände schaffen eine zentrale Verhandlungskommission. Sie besteht aus acht Personen: aus den Verhandlungsführern der sieben regionalen Verhandlungsgemeinschaften sowie einem Vertreter von Gesamtmetall. Diese Kommission führt alle Verhandlungen, in denen es um zentrale Themen geht - und zwar unabhängig davon, ob mit der Spitze oder mit einer regionalen Tarifkommission der IG Metall verhandelt wird. Auf diese Weise werden ebenfalls unnötige Verhandlungsrunden eingespart.

3.
Zentrale tarifpolitische Themen sollen einheitlich geregelt werden. Die sinnvollste Lösung dafür sind zentrale Verhandlungen mit der Spitze der IG Metall. Kommen zentrale Verhandlungen nicht zustande, werden Pilotverhandlungen in einer einzigen Region angestrebt. Die dort erzielten Ergebnisse sollen alle übrige Regionen übernehmen. Kommen weder zentrale Verhandlungen noch Pilotverhandlungen zustande, wird die Metall- und Elektro-Industrie bei allen regionalen Verhandlungen über zentrale Themen mit ihrer zentralen Verhandlungskommission antreten.

4.
Regionale Themen sollen wie bisher regional verhandelt werden. Dazu gehören Verhandlungen über regional unterschiedliche Tarifmaterien im Bereich der allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Entgeltfindungssysteme.

Für zeitgemäße Konfliktlösungen

Der Arbeitskampf taugt nicht mehr zur Durchsetzung von Forderungen, die allen Beschäftigten zugute kommen. Bei globalem Wettbewerb und weltweiten Liefervernetzungen führen Produktionsunterbrechungen zu langanhaltenden Schäden, an deren Finanzierung die Mitarbeiter mit Arbeitsplatzverlusten beteiligt sind.

Solange die IG Metall aber den Streik zur Durchsetzung ihrer Forderung propagiert und einsetzt, müssen die Unternehmen und ihre Verbände den Arbeitskampf in Erwägung ziehen, hierauf vorbereitet sein und solidarische Maßnahmen durchführen. Dazu gehört auch zwingend die Aussperrung zur schnellen Beendigung des Konflikts.

Die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie sind deshalb der Auffassung, daß eine Konfliktlösung durch Arbeitskampf nicht in das Zeitalter der Globalisierung paßt. Sie laden die IG Metall ein, nach neuen Wegen der Kompromißfindung zu suchen, auf denen die Schäden für die Arbeitsplätze verringert werden können.
 
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