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Grundlagen der TarifpolitikNach deutschem Recht hat ein Arbeitgeber drei Möglichkeiten, Löhne, Arbeitszeiten und alle anderen wichtigen Arbeitsbedingungen zu regeln:
Betriebsvereinbarungen, die von Betriebsleitung und Betriebsrat ausgehandelt werden, sind unzulässig, sofern es um Dinge geht, die üblicherweise in Tarifverträgen enthalten sind. Diese Vorfahrtsregel für den Tarifvertrag befindet sich im § 77 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes, und sie gilt generell - also auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ihre jeweilige Interessenvertretung für sich verhandeln zu lassen, ist im Grundgesetz (Artikel 9 Abs. 3) verankert. Mehr zur Geschichte und den gesetzlichen Grundlagen der Tarifautonomie finden Sie unter "Tarifautonomie". Welche Vorteile ein Flächentarif bietet, und welche Inhalte in ihm geregelt werden, finden Sie unter "Flächentarifvertrag". In anderen Ländern werden die Arbeitsbedingungen oft vom Staat vorgeschrieben oder ausschließlich zwischen Mitarbeitern und Arbeitgeber vereinbart. Einige Beispiele für Besonderheiten in anderen Ländern finden sie unter "Tarifsysteme in anderen Ländern". |
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