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Der Flächentarifvertrag



Grundlagen
Mit einem Flächentarifvertrag werden Regelungen für die Branche in einer Region getroffen. Dabei gelten diese Verträge natürlich nur für diejenigen Unternehmen, die Mitglied im Tarif-Arbeitgeberverband sind - und die Mitarbeiter, die der Gewerkschaft angehören. In der Praxis aber werden diese Bedingungen meist auch für die nicht organisierten Angehörigen der Belegschaft übernommen. So gilt beispielsweise für die Mehrheit der Mitarbeiter in der Metall- und Elektro-Industrie der Flächentarif.

Die Tarifverträge werden nach dem Branchenprinzip ausgehandelt - nicht nach dem Berufsprinzip. Das bedeutet, daß etwa die IG Metall für alle tariflich bezahlten Arbeitnehmer verhandelt, die in der Metall- und Elektro-Industrie beschäftigt sind - also auch für die Köche in der Kantine oder die LKW-Fahrer und Pförtner.

Vorteile
Ein wesentliches Merkmal des Flächentarifvertrages ist die einheitliche Regelung von Mindestbedingungen und die Friedenspflicht. Grob gefaßt bedeutet dies, daß den Tarifvertragsparteien jegliche Arbeitskampfmaßnahme verboten ist, während ein Tarifvertrag noch gültig ist. Solange ein Tarifvertrag läuft, können die Unternehmen ohne Streiks und Aussperrungen produzieren. Diese störungsfreien Abläufe sind gerade in Zeiten hochintegrierter Wirtschaftskreisläufe wichtig. Zudem trägt der Flächentarifvertrag dadurch zur Sicherung des Betriebsfriedens bei, entlastet Unternehmen und Belegschaften von der Aushandlung der Arbeitsbedingungen und bietet eine zuverlässige Planungsgrundlage. Er basiert auf dem Prinzip der Solidarität und der Partnerschaftlichkeit. Diese Prinzipien sind Teil unserer politischen Kultur und gelten erst recht in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Reformbedarf
Der Preis für diese Vorteile ist vielfach zu hoch geworden. Lohnabschlüsse oberhalb des Produktivitätszuwachses und die kollektive Arbeitszeitverkürzung ohne ausreichende Flexibilität haben dafür gesorgt, daß der Flächentarif für viele Firmen eine unbezahlbare Last im Kampf um Aufträge geworden ist - und immer mehr Unternehmen sich ihm in Teilbereichen oder ganz entziehen. Viele wählen den Weg, Arbeitsplätze ins Ausland zu verlagern. Sie gehen dorthin, wo die Lohn- und Lohnzusatzkosten geringer sind, und dorthin, wo mehr Flexibilität die konsequente Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden ermöglicht. Daher ist eine Reform des Flächentarifvertrages weiterhin erforderlich, wenn die Vorteile weiterhin zum Tragen kommen sollen.

Inhalte
Kernstück von Tarifverträgen sind die Vorschriften über Entgelt und Ausbildungsvergütungen. Die Festsetzung dieser "Tarife" hat dem Tarifvertrag seinen Namen gegeben. Doch die Tarifverträge enthalten inzwischen eine Fülle von Regelungen, die den Inhalt von Arbeitsverträgen betreffen. Dazu gehören unter anderem:
  • Entgeltgruppen
  • Lohnformen (Zeit- und Leistungslohn)
  • Zulagen und Zuschläge (Mehrarbeit, Nachtarbeit, Schichtarbeit usw.)
  • Prämien, Erfolgsbeteiligungen u.ä.
  • Urlaub, Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsbereitschaft
  • Kurz- und Mehrarbeit
  • Nebentätigkeiten
  • Alterslohnsicherung
  • Haftungsbeschränkungen
  • Arbeitsgestaltung
  • Bestimmungen über den Beginn des Arbeitsverhältnisses (Einstellung, Probezeit, etc.)
  • Bestimmungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses (Zeugniserteilung, Form der Kündigung, Kündigungsfristen)
    Einige dieser Regelungen werden in jeder Tarifrunde neu verhandelt - wie etwa die Einkommensentwicklung. Andere Bestimmungen haben eine wesentlich längere Laufzeit.

    Arten von Tarifverträgen

    Dementsprechend gibt es unterschiedliche Typen von Tarifverträgen - im wesentlichen sind dies:
        • Entgelttarifverträge
          Geregelt sind hier Entgelte und Ausbildungsvergütungen, Zuschläge und Zulagen. Diese laufen meistens ein Jahr, gelegentlich auch länger.
        • Rahmentarifverträge
          Hier werden die Grundsätze der Entlohnung geregelt sowie die Einstufung der Mitarbeiter in die vielen Entgeltgruppen. Solche Verträge gelten für einen längeren Zeitraum.
        • Manteltarifverträge
          Hier werden vor allem jene Fragen geregelt, die die Arbeitszeit betreffen - etwa Länge und Lage der Arbeitszeit, Urlaubsdauer u.ä. Auch diese Verträge werden in der Regel langfristig abgeschlossen.
        • Besondere Tarifverträge
          Diese regeln von Fall zu Fall besondere Elemente.

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    Grundlagen
    Vorteile
    Inhalte
    Arten
    Beispiel

     
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