Wie funktioniert der Tarifvertrag Beschäftigungssicherung?
- Der Tarifvertrag Beschäftigungssicherung ist ein besonderer Flächentarifvertrag, speziell ausgelegt für Zeiten des Auftragsmangels.
- Arbeitgeber und Betriebsrat können in einer Betriebsvereinbarung die regelmäßige Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich im Westen von 35 auf bis zu 30 oder 29 Stunden (je nach Tarifgebiet) senken, im Osten von 38 auf 33 Stunden. Das Entgelt einschließlich aller Entgeltbestandteile wie Zulagen, Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld verringert sich anteilig.
- Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung sind die Möglichkeiten betriebsbedingter Kündigungen grundsätzlich eingeschränkt.
Wann bietet sich der Tarifvertrag Beschäftigungssicherung an?
- Die Betriebsvereinbarung wird geschlossen, um vorübergehende Liquiditätsprobleme zu überbrücken und unproduktiven Leerlauf zu vermeiden. Eine Besserung der Auftragslage sollte absehbar sein.
- Es muss dem Unternehmen aktuell oder absehbar unmöglich oder betriebswirtschaftlich nicht zumutbar sein, die Beschäftigung im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Arbeitgeber und Betriebsrat müssen eine Betriebsvereinbarung schließen. Die Zustimmung der Tarifvertragsparteien ist nicht erforderlich.
- In einigen Tarifgebieten ist Voraussetzung, dass zuvor alle anderen Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung genutzt werden – zum Beispiel der Abbau von Arbeitszeitguthaben auf Flexi-Konten oder die Kurzarbeit.
Welche Probleme können entstehen?
- Den Arbeitnehmern entstehen spürbare Einkommenseinbußen. Zudem könnte sich der Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung so lange verzögern, bis es womöglich schon zu spät ist.
- Die Arbeitnehmer bevorzugen anstelle der Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich Kurzarbeit, weil dort die Einkommenseinbußen geringer sind. Dieses Problem wiegt in den Tarifgebieten besonders schwer, in denen das Kurzarbeitergeld durch betriebliche Zuschüsse noch aufgestockt und damit diese Alternative für die Arbeitnehmer noch attraktiver wird.
In vielen Tarifgebieten gibt es seit 2008 einen neuen Tarifvertrag „Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsaufbau“. Darin sind der Tarifvertrag Beschäftigungssicherung und das Tarifabkommen zur Standortsicherung, das den Rahmen der Ergänzungstarifverträge bildet, zusammengefasst.
Wie diese Maßnahme im Unternehmen konkret wirkt, und welche Möglichkeit für Ihr Unternehmen die beste Lösung ist, erläutern die Berater der
M+E-Verbände.