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3. Flexibilisierung des Entgelts im Tarifvertrag 2009




Wie funktionieren die Flexibilisierungsmöglichkeiten im Entgelttarifvertrag 2009?
  • Die Tarifparteien haben wegen der absehbaren Rezession flexible Elemente in den neuen Entgelttarifvertrag eingebaut. Die Betriebe können je nach wirtschaftlicher Lage und ohne tarifvertragliche Vorgaben die folgenden Flexibilisierungsmöglichkeiten nutzen.

Welche Elemente lassen sich flexibilisieren?
  • Die Pauschalzahlung von 510 € kann in den Januar 2009 verschoben werden.
  • Die zweite Stufe der Tabellenerhöhung um 2,1 Prozent zum 1. Mai 2009 kann um bis zu sieben Monate verschoben werden. Damit entfällt die Lohnerhöhung der 2. Stufe für diese Monate und tritt also spätestens zum 1. Dezember 2009 in Kraft.
  • Die Einmalzahlung von 122 Euro im September 2009 kann verschoben oder bis auf 15,25 Euro gestrichen werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Der Betriebsrat muss – im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung – der Flexibilisierung zustimmen.

Welche Probleme können entstehen?
  • Die Flexibilisierungsmöglichkeiten alleine dürften aufgrund ihrer begrenzten Entlastungswirkung in vielen Fällen nicht ausreichen, um die Liquiditätsengpässe zu beseitigen und die Rentabilitätslücken zu schließen.

Wie diese Maßnahme im Unternehmen konkret wirkt, und welche Möglichkeit für Ihr Unternehmen die beste Lösung ist, erläutern die Berater der M+E-Verbände.
 
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