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Flexibler Übergang in die Rente 




Der Arbeitgeberverband Südwestmetall und die IG Metall haben sich am 3. September 2008 auf einen neuen Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente geeinigt. Der Tarifpolitische Vorstand des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall hat den Mitgliedsverbänden am Mittwoch einstimmig empfohlen, das in Baden-Württemberg gefundene Verhandlungsergebnis zum Flexiblen Übergang in die Rente zu übernehmen.

Das Ergebnis von Baden-Württemberg sieht im Einzelnen vor:

Besonderer Anspruch:

Einen Anspruch auf Altersteilzeit haben 2,5 Prozent der Beschäftigten eines Unternehmens, die
entweder
während der letzten neun Jahre
    • regelmäßig in drei oder mehr Schichten mit Nachtschicht oder nur in Nachtschicht oder
    • unter besonders starken, über mittlere Belastungen hinausgehenden Umwelteinflüssen gearbeitet haben
oder die während der letzten 15 Jahre mindestens 12 Jahre beim derzeitigen Arbeitgeber in Wechselschicht gearbeitet haben.

Beschäftigte, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf eine bis zu sechsjährige verblockte Altersteilzeit vom 57. Lebensjahr an. Das Entgelt dieser Mitarbeiter sowie deren Rentenbeiträge werden im Durchschnitt entsprechend dem heutigen tariflichen Niveau aufgestockt; die unteren Entgeltgruppen erhalten etwas mehr. Für die Monate zwischen dem Ende der Altersteilzeit und dem Beginn der frühestmöglichen ungeminderten Altersrente erhalten die Beschäftigten für maximal 24 Monate eine Abfindung von monatlich 250 Euro.

Allgemeiner Anspruch:

Für ein Unternehmen, das keine Arbeitnehmer mit besonderen Belastungen beschäftigt, halbiert sich der bisherige allgemeine Anspruch auf Altersteilzeit auf 2,5 Prozent. Diese Beschäftigten haben einen Anspruch auf eine bis zu vierjährige verblockte Altersteilzeit, deren Ende unmittelbar vor dem frühestmöglichen Beginn einer ungeminderten Altersrente liegen muss. Damit beginnt deren Altersteilzeit in der Regel zunächst ab dem 61. Lebensjahr. Auch diese Gruppe der in Altersteilzeit Beschäftigten erhält im Durchschnitt eine Entgeltaufstockung und eine Aufstockung der Rentenbeiträge auf dem derzeitigen tariflichen Niveau.

Insgesamt können nur 4 Prozent der Belegschaft eines Unternehmens in Altersteilzeit gehen. Ist in einem Unternehmen bereits die Quote für den besonderen Anspruch von 2,5 Prozent ausgeschöpft, können höchstens noch 1,5 Prozent weitere Beschäftigte Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Außerdem sieht die Einigung vor, dass nicht anspruchsberechtigte Beschäftigte individuell mit ihrem Arbeitgeber einen Altersteilzeittarifvertrag mit einer bis zu sechsjährigen Laufzeit vereinbaren können. Bereits bestehende Betriebsvereinbarungen auf Grundlage der alten Regelung bleiben bestehen.

Überdies haben die Betriebsparteien die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie sie mit der demografischen Entwicklung in ihrem Betrieb umgehen wollen. Dazu können sie in freiwilligen Betriebsvereinbarungen selbst maßgeschneiderte Nachfolgeregelungen für einen flexiblen Übergang in die Rente treffen, die insgesamt wertgleich sein müssen. Sieht eine Betriebsvereinbarung keine Altersteilzeit vor, so müssen die Betriebe die Mittel für Qualifizierungs- oder Ausbildungszwecke verwenden. Alternativ kann der Betriebsrat eine Auszahlung des Finanzierungsbeitrags der Arbeitnehmer verlangen.

Die Kosten für den flexiblen Übergang in die Rente werden auf etwa 0,8 Prozent der Entgeltsumme eines Betriebes geschätzt. Die IG Metall wird sich mit der Hälfte, das heißt 0,4 Prozent, an den Kosten des Tarifvertrags beteiligen, was im Rahmen einer Tarifrunde ausgeglichen werden soll.
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