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Fakt ist: 



Was von den Einwänden gegen die Beschäftigungsförderung zu halten ist

Unser Vorschlag, den Aufbau von Beschäftigung durch eine solidarische Arbeitszeitverlängerung zu fördern, stößt bei der IG Metall auf harsche Ablehnung. Ihre Gegenargumente greifen aber zu kurz, weil sie das Thema Arbeitszeit von einem sehr dogmatischen Standpunkt aus betrachtet: Längere Arbeitszeiten können schon aus Prinzip nicht richtig sein.

Zum Einwand bereits vorhandener Wettbewerbsfähigkeit: Sinn des Modells missverstanden.
Die IG Metall fragt: Warum soll ein Betrieb, dem es wirtschaftlich ohnehin schon gut geht, tarifpolitisch noch besser gestellt werden? Die Antwort lautet: Weil auch dieser Betrieb trotz der guten Auftragslage immer wieder aufs Neue abwägen muss, wo und wie er die Aufträge erledigen soll. Die Optionen lauten: mit eigenen Mitarbeitern, über Zeitarbeit, über Fremdvergabe oder durch Verlagerung ins Ausland. Wir wollen durch eine unbezahlte Verlängerung der Arbeitszeit dafür sorgen, dass die durch zusätzlich eingestellte Mitarbeiter erwirtschaftete Wertschöpfung im eigenen Betrieb attraktiver und damit wettbewerbsfähiger wird.

Zum Einwand möglicher Mitnahmeeffekte: Klassisches Totschlag-Argument eingesetzt.
Die IG Metall fragt: Kann man sich vor Missbrauch der Beschäftigungsförderung schützen, zum Beispiel davor, dass Unternehmen die Arbeitsplätze durch Ausgründung hin und her schieben könnten, um eine längere unbezahlte Arbeitszeit zu erschleichen? Die Antwort lautet: Einen hundertprozentigen Schutz kann es zwar nicht geben, aber die Wahrscheinlichkeit für den Missbrauch ist gering. Der Hinweis der IG Metall, niemand könne den Betrieb an der missbräuchlichen Nutzung der Beschäftigungsförderung hindern, ist ein reines Totschlag-Argument. Betriebsrat und Gewerkschaft haben ausreichende Kontrollmöglichkeiten.

Zum Einwand drohender Wettbewerbsverzerrung: Dimension des Wettbewerbs übersehen.
Die IG Metall fragt: Was geschieht mit den Konkurrenten des Unternehmens, das seine Wettbewerbsfähigkeit durch eine unbezahlte Arbeitszeitverlängerung verbessert? Diese Diskussion gibt es seit dem Abkommen von Pforzheim. Die Antwort: Die tarifgebundenen deutschen Betriebe bilden nur einen schmalen Ausschnitt des Weltmarkts. Gerade mittelständische Unternehmen, von denen wir in Zukunft Beschäftigungsaufbau erwarten, messen sich sehr häufig mit deutschen OT-Betrieben und ausländischen Konkurrenten. Im Vergleich zu diesen müssen sie wettbewerbsfähig sein, um nachhaltig neue Stellen schaffen zu können.
 
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