Gesamtmetall lehnt einen Mindestlohn aus praktischen und aus prinzipiellen Gründen nachdrücklich ab: Er würde den Betroffenen nicht helfen, und er würde die Tarifautonomie beschädigen.
- Das arbeitsmarktpolitische Risiko: Der gesetzliche Mindestlohn kann die Entstehung von Arbeitsplätzen für Geringqualifizierte verhindern.
Der Einstieg von ungelernten Jugendlichen in das Beschäftigungssystem und die Rückkehr von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt werden erschwert. Wenn der Lohn die Wertschöpfung des Arbeitsplatzes übersteigt, können Jobs gar nicht erst entstehen. Insbesondere bei einfachen Tätigkeiten baut ein Mindestlohn dann Barrieren weiter aus, die ja zum Teil gerade für das Fehlen von Arbeitsplätzen verantwortlich sind. Bei schätzungsweise drei Millionen Arbeitslosen mit geringer Qualifikation müsste ein gesetzlicher Mindestlohn deutlich unterhalb des niedrigsten Tariflohnes liegen, um garantiert keinen Schaden anzurichten. Im Osten liegen die niedrigsten Tariflöhne bei 2,74 Euro, im Westen bei 3,28 Euro. Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, wie vereinzelt gefordert, würde den betroffenen Menschen endgültig jede Chance auf einen Arbeitsplatz dauerhaft zerstören.
- Das ordnungspolitisches Risiko: Der gesetzliche Mindestlohn kann das staatsfreie Aushandeln der Arbeitsbedingungen beeinträchtigen und in die von der Verfassung garantierte Tarifautonomie unzulässig eingreifen.
„Ein Mindestlohn würde arbeitsmarktpolitisch einen Riesenschaden anrichten. Den schätzungsweise drei Millionen Arbeitslosen mit geringer Qualifikation wäre die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt dann endgültig verbaut.“
– Martin Kannegiesser, Präsident von Gesamtmetall
„…wird man schnell merken, dass aus dem vermeintlichen Schutzengel ein bürokratisches Monster werden kann“
– Harald Schartau, ehemaliger Wirtschafts- und Arbeitsminister NRW