| Linke Spalte: Navigation, Suche und Newsletter | Mittlere Splate: Inhalt | Rechte Spalte: weiter Inhalte, Kontext-Navigatioren, Links | Rechter Rand |
|---|---|---|---|
| |||
Inhalt
Kannegiesser: Gemeinsam mit der IG MetallGemeinsam mit der IG Metall
Im Vorfeld des 2. Spitzengesprächs mit der IG Metall zur Errichtung eines gemeinsamen Altersversorgungswerks der M+E-Industrie am 3.9.2001 in Köln hat der Präsident von Gesamtmetall Martin Kannegiesser am 28. 8.2001 in einem Vortrag vor dem Liberalen Club in Münster die Arbeitgeber-Position zum Thema ergänzende Altersvorsorge für die rund 3,6 Millionen Arbeitnehmer und das gemeinsame Altersversorgungswerk mit der IG Metall ausführlich dargelegt. Im Einzelnen sagte Martin Kannegiesser: Eines der Felder, auf denen Einkommenspolitik, Tarifautonomie, soziale Sicherungssysteme und Kapitalmärkte eine bislang in dieser Form neue Verbindung miteinander eingehen, ist die Altersvorsorge – ein in diesen Tagen aktuelles Thema, beispielhaft für ein Stück moderner Tarifpolitik. Vor dem Hintergrund unserer demographischen und sozialen Entwicklung ist die Altersvorsorge eines der wichtigsten gesellschaftspolitischen Projekte, dessen Ausgang maßgeblich den Lebensstandard und den sozialen Frieden in unserem Land mit prägen wird. Schrittweise wird das Leistungsniveau der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung reduziert und die so entstehende Lücke soll durch eine zusätzliche private kapitalgedeckte Altersvorsorge ersetzt werden. Zunächst gab es heftige Debatten, ob eine solche zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge obligatorisch oder freiwillig sein sollte und welche Rolle gegebenenfalls die Tarifparteien dabei zu spielen hätten. Man entschied sich bekanntlich für die Freiwilligkeit, will dieser jedoch durch massive staatliche Förderung nachhelfen. Speziell aus der Regelung von Förderung und der obrigkeitlichen Sorge, daß die Leute am Ende des Weges auch tatsächlich die Rentenbezüge zur Verfügung haben, ist ein bürokratisches Monstrum entstanden. Die Förderkriterien unterscheiden sich bei Beiträgen und Steuern je nach Durchführungsweg der privaten Altersvorsorge und je nach der persönlichen Situation der betroffenen Arbeitnehmer. Einen besonderen Stellenwert hat die betriebliche Altersvorsorge bekommen und auch insoweit unterscheiden wir uns von einschlägigen ausländischen Systemen: Der verbindliche gesetzliche Anspruch jedes Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber auf Entgeltumwandlung rückt die zusätzliche private Altersvorsorge eng in die betriebliche Sphäre – nach dem Prinzip “arbeitnehmerfinanziert – arbeitgeberorganisiert”. Diese Architektur wird noch deutlicher, wenn irgendwann in der Zukunft beispielsweise auch Guthaben von Langfrist-Arbeitskonten in Altersvorsorge-Beiträge umwandelbar sein würden. Die gesetzliche Pflicht zur Entgeltumwandlung zwingt die Tarifparteien- ebenfalls ausdrücklich so vom Gesetzgeber festgelegt, und gibt Ihnen die Möglichkeit zur aktiven Ausgestaltung der Entgeltumwandlung und damit der betrieblichen Altersvorsorge – der sogenannte Tarifvorrang, der sich schlicht aus der Tatsache ergibt, daß durch die Verpflichtung zur Entgeltumwandlung in Tarifverträge eingegriffen wird, diese also entsprechend gestaltet sein müssen. Aufgrund dieser vom Gesetzgeber so geschaffenen Architektur der privaten Altersvorsorge wird ein sehr großer Teil über betriebliche Regelungen abgewickelt werden; von den mir bekannten Schätzungen geht die der Dresdner Bank am weitesten, die von künftig 75% Anteil von betrieblich geregelten gegenüber rein privat abgeschlossenen Altersvorsorgevereinbarungen ausgeht. Ohne Frage haben wir alle und besonders auch wir Unternehmen ein vitales Interesse daran, daß die zusätzliche Altersvorsorge, egal ob rein privat oder betrieblich organisiert, ein Erfolg wird, sich also rasch ausbreitet. Denn nur so läßt sich das Ziel stabiler Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erreichen und die Gefahr sozialer Konflikte aufgrund ungerechter und unzureichender Versorgung der nächsten Rentnergeneration bannen. Somit rückt also die Altersvorsorge mitten ins Blickfeld moderner Einkommens- und Tarifpolitik, muß künftig im Rahmen von Verteilungsspielräumen als Teil des gesamten Vergütungssystems gesehen werden. Mitarbeiter werden die Qualität ihrer Arbeitgeber zunehmend auch danach beurteilen, wie kooperativ und effizient sich diese in allen Fragen verhalten, die den Mitarbeiter in dessen existentiellen Interessen berühren. Bei den vielen Durchführungswegen mit jeweils unterschiedlicher staatlicher Förderung könnte so manches kleinere und mittlere Unternehmen sich administrativ überfordert fühlen. Erneut könnte ein struktureller Nachteil der kleinen und mittleren Betriebe am Arbeitsmarkt entstehen, obwohl diese häufig besonders mitarbeiterorientiert denken und fühlen. Bei allen Unternehmen und auch Arbeitnehmern wird jedoch im Verlauf der Zeit ein Umdenkungsprozeß stattfinden – nämlich die private Altersvorsorge und deren Speisung aus verschiedenen Quellen als Teil des gesamten Vergütungssystems zu betrachten, nicht als fürsorgliche Zuwendung, nicht als unabänderliche Verpflichtung, nicht als steuerlich attraktive betriebliche Finanzierungsquelle, sondern als aktives Element in der Gestaltung von Vergütungssystemen. Die Förderung der privaten Altersvorsorge wird ab 01. Januar 2002 einsetzen – bis dahin müssen die notwendigen sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen in den Tarifverträgen geschaffen sein. Es geht dabei nicht um ein Interessengezerre wie in Entgeltverhandlungen sondern um sachgerechte Lösungen für eine recht komplexe Materie. Hier ist für keine Seite sozusagen ein Geschäft drin. Bislang haben wir uns weitgehend gemeinsam – also IG Metall und Gesamtmetall – auf folgende Leitlinien verständigt: 1. Erhalt einer originären Gestaltungsmacht der Unternehmen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und damit des Angebotes von Durchführungswegen für die Entgeltumwandlung. 2. Liberalität und Offenheit der Betriebsparteien bei der Auswahl der Durchführungswege, um dem Arbeitnehmer ein möglichst zu seiner persönlichen Situation passendes Angebot machen zu können. 3. Kein eigenständiger finanzieller Arbeitgeberbeitrag, es sei denn, also von uns deutlich identifizierbarer Teil der Gesamtvergütung, also innerhalb eines von uns anerkannten Verteilungsspielraumes. 4. Der administrative Aufwand für den Arbeitgeber und seine Resthaftung im Falle der Insolvenz auf einem der von ihm allein oder im Benehmen mit dem Betriebsrat vorgeschlagenen Durchführungsweg sollen so gering wie möglich, wenn nicht weitestgehend ausgeschaltet werden. 5. Schaffung eines Vorsorgesystems der Tarifparteien als einer gleichberechtigten Alternative neben sonstigen Angeboten am Markt, das sich jedoch voll dem Wettbewerb stellen muß. Am 6. Juli haben wir uns mit der IG Metall auf bestimmte Eckpunkte verständigt, welche die Einflugschneise für die sich nun anschließenden Verhandlungen markieren. Diese Eckpunkte gliedern sich bewußt in zwei Kapitel, nämlich Eckpunkte zum notwendigen Tarifvertrag und Eckpunkte zu einer gemeinsamen Einrichtung. Beide Komplexe stehen rechtlich in keinem unmittelbaren Zusammenhang – bei der gemeinsam Einrichtung würde es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen IG Metall und Gesamtmetall handeln. Das Scharnier zwischen beiden Komplexen liegt lediglich in dem Umstand, daß wir den Betrieben eine Auffanglösung anbieten wollen, wenn sie entweder kein eigenes betriebliches Angebot haben oder schaffen wollen und sich die Betriebsparteien nicht auf ein Angebot einigen können oder wollen. Nun stellen manche Leute die Frage: Warum wollt ihr überhaupt eine gemeinsame Einrichtung? 1. Viele kleine und mittlere Unternehmen wollen und können kein eigenständiges Angebot für die betriebliche Altersvorsorge machen, welches dann auch zwangsläufig als Durchführungsweg für die Entgeltumwandlung in Frage käme. Der Arbeitgeber muß aber den Anspruch seiner Mitarbeiter erfüllen und wird ganz unbeschadet von der Rechtslage mit seinem Betriebsrat dann über den Durchführungsweg beraten wollen oder müssen, wird wegen dieser für seine Leute nicht unwichtigen Frage in der Regel keine Unruhe oder gar Konflikte im Betrieb haben wollen. Nun können sich die Betriebsparteien auf jeden beliebigen Durchführungsweg verständigen, sofern dieser den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Hauptsache, sie sind sich einig. Wenn sie sich aber nicht einigen können und wenn der Arbeitgeber nach wie vor kein eigenständiges Angebot machen will, dann soll die gemeinsame Einrichtung die Lösung sein. Im übrigen wird das Angebot dieser Einrichtung attraktiv genug sein, um für viele Betriebe von Anfang an die vernünftigste Lösung zu sein, die häufig von vorne herein das Vertrauen beider Betriebsparteien hat und somit Konflikte oft gar nicht erst aufkommen lassen wird. 2. Die gemeinsame Einrichtung soll für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber attraktive Lösungen anbieten – mit guter Anlagerendite, sorgfältiger Anlagesicherheit, verläßlichen Anlagekriterien und Kontrollen, einfache Abwicklung, kompetenter und leicht verfügbarer individueller Beratung. 3. Neutralisierung der Anlagepolitik, also frei von irgendwelchen theoretisch möglichen organisationspolitischen Interessen. Dies ist mit einer gemeinsamen Einrichtung leichter zu erreichen als mit einer reinen Gewerkschafts- oder Arbeitgebereinrichtung. Um diese drei Ziele zu erreichen, muß die Einrichtung entsprechend gestaltet sein und auch hier haben wir uns bereits auf einige Grundsätze verständigt. So wollen wir beispielsweise keinen eigenen Apparat aufbauen und uns aus dem operativen Geschäft der Kapitalanlage heraushalten. Wir werden bestehende Finanzdienstleister mit der Anlage in den verschiedenen Durchführungswegen beauftragen, ebenso wie mit der Verwaltung der Konten. Wir sind dabei, ein Beratungssystem aufzubauen und dieses muß dann mit dem der Finanzdienstleister vernetzt werden. IG Metall und Gesamtmetall werden durch ihre beauftragten in der gemeinsamen Einrichtung Berichte entgegen nehmen, das Geschehen beobachten und darauf achten, daß die gemeinsam festgelegten Ziele umgesetzt werden. Es soll eine professionelle Controller-Funktion für die beauftragten Finanzdienstleister etabliert werden, allerdings auch durch Beauftragung einer anerkannten Revisionsfirma. Am kommenden Montag wird eine weitere Verhandlung zwischen den Spitzen von IG Metall und Gesamtmetall stattfinden, deren Ziel es ist, die Ausschreibung zu verabschieden, die dann an die verschiedenen Finanzdienstleister geschickt wird, die sich um dieses Projekt bewerben. Ferner wird es noch um einige weitere Grundlagen der Einrichtung gehen. Die nächste Verhandlungsrunde zur Entgeltumwandlung wird dann voraussichtlich am 12. September im Prinzip auf regionaler Ebene, jedoch enger Begleitung durch die jeweiligen Gesamtorganisationen in Baden-Württemberg stattfinden. Nachdem für die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge nach dem Willen des Gesetzgebers eine Architektur entstanden ist, welche die Betriebe und die Tarifparteien zwangsläufig eng einbindet, sie als Transmissionsriemen nutzt, ist es für mich und für die meisten meiner Unternehmerkollegen klar, daß wir gemeinsam mit der IG Metall Verantwortung zu übernehmen haben. Und wir sind uns auch mit unseren großen Mitgliedsfirmen darin einig, daß mittelstandsgerechte Lösungen angeboten werden müssen, ohne bestehende oder aufzubauende geeignete Systeme der Großunternehmen dadurch zu beeinträchtigen. Auch nach meiner Überzeugung wird die Wahrnehmung von Verantwortung auf einer gemeinsamen Plattform die künftige Arbeit der Tarifparteien miteinander eher entkrampfen und weiter versachlichen, wie es dem heutigen Stil in der Mehrzahl unserer Betriebe entspricht. Wir müssen dabei klare Grundsätze beherzigen. Im Prinzip sind wir mit diesen beiden Vorhaben von Tarifvertrag und gemeinsamer Einrichtung auf einem Weg, den beide Tarifparteien für zukunftsfähig halten, nämlich 1. Schaffung eines soliden, praxisgerechten Regelungsrahmens für die gesamte Industrie 2. Betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten aus mehreren Optionen 3. Tariflich differenzierte und attraktive Auffanglösungen, sofern die Betriebe keine eigenen Angebote entwickeln wollen. 4. Schaffung eines Dienstleistungsangebotes, das die Betriebe bei der Suche und dem Aufbau der für sie optimalen Lösung unterstützt. Meine Damen und Herren, es ist unverkennbar, daß die deutsche Tarifautonomie dabei ist, sich weiterzuentwickeln und daß sie die neuen Herausforderungen akzeptiert – wir brauchen und wollen Vielfalt auf einer gemeinsamen und für uns alle verbindlichen Basis, wir brauchen eine Lohnfindung, welche den Gesamtrahmen ebenso berücksichtigen kann wie einen Teil der betrieblichen Vielfalt. Die Betriebe und die Betriebsparteien sind für einen ständigen Prozeß der Erneuerung und der Anpassung an ein sich schnell veränderndes Umfeld gut aufgestellt und die Tarifparteien fangen an, sich in die richtige Richtung zu bewegen – die Politik ist leider noch schwer berechenbar, bleibt mit Ihrer punktuellen, oft von Stimmungsopportunitäten beeinflußten Sprunghaftigkeit ein nicht zu unterschätzendes Risiko für unternehmerisches Engagement in unserem Land. zurück zur Übersicht "Altersvorsorge" |
![]() ![]() |
||