Ausgleichsvereinigung

Inhalt

Fragen und Antworten zur Künstlersozialversicherung und zur KSV-Ausgleichsvereinigung der Metall- und Elektro-Industrie 



Warum muss ein Unternehmen Abgaben an die Künstlersozialversicherung zahlen?
Welche Funktion hat die Künstlersozialkasse (KSK)?
Wann ist jemand ein Künstler oder Publizist im Sinne des Gesetzes?
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe, die ein Unternehmen zahlen muss?
Fallen Entgeltzahlungen an eine Agentur auch unter die Beitragspflicht?
Geht das auch einfacher?
Was ist die M+E-Ausgleichsvereinigung?
Wie werde ich Mitglied in der M+E-Ausgleichsvereinigung?
Welche Vorteile hat ein Unternehmen in der M+E-Ausgleichsvereinigung?




Warum muss ein Unternehmen Abgaben an die Künstlersozialversicherung zahlen?

Selbstständige Künstler und Publizisten sind seit dem 1. Januar 1983 aufgrund des Künstlersozialversicherungsgesetzes als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen worden und somit durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in einer sozialen Situation, die mit angestellten Arbeitnehmern vergleichbar ist. Das KSVG schreibt vor, dass Unternehmen eine Art Arbeitgeberanteil für die von ihnen beauftragten freien Künstler oder Publizisten aufbringen müssen. Diese so genannte Künstlersozialabgabe beträgt für das Jahr 2011 3,9 % auf das zu zahlende Entgelt.

Die versicherten Künstler und Publizisten zahlen wie Arbeitnehmer nur den halben Beitrag. Der "Arbeitgeberanteil" wird über die Künstlersozialabgabe von den Verwertern (30 % des Gesamtbeitrages) und durch einen Bundeszuschuss (20 % des Gesamtbeitrages) aufgebracht.

Der Prozentsatz der Abgabe, den Unternehmen – auch Verwerter genannt – zu zahlen haben, wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Anpassung an den Finanzbedarf der Künstlersozialkasse jährlich neu festgesetzt.

Welche Funktion hat die Künstlersozialkasse (KSK)?

Die Künstlersozialkasse ist kein eigenständiger Versicherungsträger. Künstler und Publizisten werden bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte rentenversichert und bei der Krankenkasse ihrer Wahl krankenversichert. Von diesen erhalten sie im Versicherungsfall die üblichen Leistungen.

Die Künstlersozialkasse verwaltet die Abgaben: Sie zieht die Abgaben von den Versicherten und von den Verwertern ein.

Zum 1. Juli 2007 ist die dritte Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes in Kraft getreten. Die Deutsche Rentenversicherung ist nunmehr damit beauftragt, die Prüfung bzgl. der Erfüllung der Abgabepflicht zur Künstlersozialabgabe bei den Unternehmen durchzuführen.

Wann ist jemand ein Künstler oder Publizist im Sinne des Gesetzes?

Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. Eine weitergehende Definition enthält das KSVG nicht. Der Begriff des Künstlers bedarf der Auslegung im Einzelfall und ist durch eine umfangreiche Rechtsprechung der Sozialgerichte geprägt.

Die genaue Bestimmung der unter das Gesetz fallenden Geschäftsvorgänge ist kompliziert und für Laien schwer nachvollziehbar. Die Erfahrung zeigt, dass auch Steuerberater und auch Juristen Schwierigkeiten haben, hierbei zu differenzieren. Hilfestellung gibt die Künstlersozialkasse in Broschüren und verschiedenen Merkblättern, z. B. Informationsschrift Nr. 6: Künstlerkatalog und Abgabesätze (www.kuenstlersozialkasse.de).

Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe, die ein Unternehmen zahlen muss?

Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein zur Abgabe verpflichtetes Unternehmen im Laufe eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler oder Publizisten zahlt. Abgabepflichtiges Entgelt im Sinne des KSVG ist alles, was der Unternehmer aufwendet, um das künstlerische oder publizistische Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen.

Der Entgeltbegriff des KSVG ist sehr weit zu verstehen. So gehören zur Bemessungsgrundlage Honorare/Gagen, Sachleistungen, Auslagen (wie z. B. Telefon, Fracht) und Nebenkosten (wie z. B.Materialkosten).

Der Abgabesatz wird jährlich nach dem aufzubringenden Beitragsvolumen der Künstlersozialkasse ermittelt. Er beträgt im Jahr 2011 3,9 %.

Die Abgaben sind auf die Rechnungsbeträge abzüglich der Mehrwertsteuer an die Künstlersozialkasse zu entrichten. Anhand der gesamten Abgaben für ein abgelaufenes Jahr wird von der Künstlersozialkasse ein Abgabebetrag ermittelt, der jeweils monatlich als Vorauszahlung zu entrichten ist. Zu Beginn des Folgejahres muss das Unternehmen die Vorauszahlung anhand der tatsächlich angefallenen abgabepflichtigen Rechnungen für die abgelaufene Periode mit der Künstlersozialkasse abrechnen.


Fallen Entgeltzahlungen an eine Agentur auch unter die Beitragspflicht?

Hier kommt es darauf an, in welcher Rechtsform die Agentur organisiert ist. Eine Beitragspflicht besteht nicht nur im Falle der Entgeltzahlungen an die Einzelperson, sondern auch für Zahlungen an alle im rechtlichen Sinne als natürliche Personen bezeichneten Unternehmen, wie GbR, KG, OHG etc. Zahlungen an juristische Personen wie GmbH, AG etc. unterliegen dagegen nicht der Beitragspflicht.

Geht das auch einfacher?

Ja, über die M+E-Ausgleichsvereinigung.


Was ist die M+E-Ausgleichsvereinigung?

Verwerter, also auch Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie, können sich zu Ausgleichsvereinigungen zusammenschließen, die stellvertretend für sie alle Verpflichtungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfüllen. Dadurch kann die Entrichtung der Künstlersozialabgabe sowohl für den Verwerter als auch für die Künstlersozialkasse wesentlich vereinfacht werden. Der Verwaltungsaufwand wird auch für die Unternehmen drastisch reduziert.

Die KSV-Ausgleichsvereinigung der Metall- und Elektro-Industrie e. V. wurde Anfang August 2009 gegründet.


Wie werde ich Mitglied in der M+E-Ausgleichsvereinigung?

Mitglied können Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie werden, die aufgrund ihrer Verbandszugehörigkeit mittelbares Mitglied des Verbandes GESAMTMETALL ▪ Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie e. V. sind.

Mitglied können auch unmittelbare und mittelbare Mitgliedsverbände von GESAMTMETALL sowie Verbände werden, die mit einem Mitgliedsverband der Ausgleichsvereinigung eine Geschäftsstellengemeinschaft bilden, einschließlich zugehöriger Einrichtungen.

Einzelheiten sind in der Satzung der KSV-Ausgleichsvereinigung der Metall- und Elektro-Industrie e. V. sowie in den zugehörigen Richtlinien für die Ermittlung der Künstlersozialabgabe geregelt.

Interessenten stellen einen Aufnahmeantrag an die M+E-Ausgleichsvereinigung.


Welche Vorteile hat ein Unternehmen in der M+E-Ausgleichsvereinigung?

Rechnungen mit Relevanz für KSV-abgabepflichtige Entgelte müssen im Rechnungswesen nicht mehr einzeln erfasst werden. Diese einfachere Verwaltung bedeutet für das Unternehmen eine erhebliche Ersparnis an Verwaltungskosten.
Es werden keine Einzelbelege als Grundlage für die Abgabe herangezogen, eine Betriebsprüfung durch Prüfer der Deutschen Rentenversicherung ist ausgeschlossen.
Durch die pauschale Entrichtung der Künstlersozialabgabe besteht Rechts- und Kalkulationssicherheit.


Stand: Februar 2011



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KSV-Ausgleichsvereinigung der Metall- und Elektro-Industrie e. V.,
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Fax: 030 55151-5492
E-Mail: info@me-av.de
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