Die Ausgangslage
a) Die Altlasten
Die Altlasten aus der Tarifrunde 1995 haben sich auf die ökonomische Ausgangslage deutschen Metall- und Elektro-Industrie nachhaltig ausgewirkt.
In der westdeutschen M+E-Industrie sind die Lohnkosten je Stunde 1995 um 6,1 Prozent und 1996 um weitere 4,8 Prozent gestiegen. In der ostdeutschen M+E-Industrie fand eine wahre Kostenexplosion statt: Hier stiegen die Lohnkosten je Stunde 1995 um 21 Prozent und 1996 um weitere 13,5 Prozent. Damit wurde der deutschen M+E-Industrie 1995/96 eine insgesamt doppelt so hohe Kostensteigerung aufgebürdet wie der übrigen Wirtschaft. Deshalb waren die Arbeitsplatz-Verluste in der M+E-Industrie viel größer als in der übrigen Wirtschaft.
Die IG Metall hat eingeräumt, daß sie im Frühjahr 1995 die weitere wirtschaftliche Entwicklung falsch eingeschätzt und einen Abschluß durchgesetzt hatte, der nicht in die Landschaft paßte.
Für 1997 stand ein Kostenanstieg der Arbeitskosten je Mitarbeiter um 1,1 Prozent bereits vorab an. Dieser Anstieg resultierte aus der Aktualisierung der Berechnungsbasis für Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, da das 1994 vereinbarte Einfrieren der Berechnungsbasis auslief.
b) Die Themen der Tarifrunde 1997, Durch die Fülle der anstehenden Themen deutete sich eine komplizierte Tarifrunde an. Neben den typischen Themen standen noch organisatorische Reformen (wie die Reform des Flächentarifes) und politische Vorgaben (Lohnfortzahlung) an.
- Lohn und Gehalt
Die Arbeitgeberverbände der M+E-Industrie hatten ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, in 1997 die laufenden Löhne und Gehälter zu erhöhen. Als Orientierungsmarke sollte der Anstieg der Verbraucherpreise dienen. Im Grundsatz gab es also keinen Dissens zur IG Metall - wohl aber im Volumen und in der Kostenwirkung.
- Urlaubsbestimmungen, Weihnachtsgeld
Die Arbeitgeber der M+E-Industrie hatten in allen Tarifgebieten, in denen dies möglich war, fristgerecht zum Jahresende 1996 die Tarife über die Urlaubsbestimmungen und die Jahressonderzahlung (= Weihnachtsgeld) gekündigt. Sowohl beim Urlaub als auch beim Weihnachtsgeld ging es nicht um Streichung, sondern nur um notwendige Korrekturen.
- Betriebliche Optionsklausel
Da nach wie vor ein Drittel der Firmen rote Zahlen schreibt, sind zur konkreten Arbeitsplatzsicherung größere betriebliche Handlungsspielräume erforderlich. Einen Lösungsweg weisen die zahlreichen betrieblichen Bündnisse für Arbeit. Dabei werden bestimmte tarifliche Ansprüche der Mitarbeiter reduziert oder zurückgestellt. Im Gegenzug sichern Unternehmen zu, auf betriebsbedingte Kündigungen zeitlich befristet zu verzichten. Solche Vereinbarungen sind in dem bisherigen Flächentarifvertrag nur hinsichtlich der Senkung der Arbeitszeit auf bis zu 30 Wochenstunden (siehe TV Besch) möglich. Die Folge: Die Reduzierung materieller Leistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld kann als wichtiges Mittel der Beschäftigungssicherung im Tarifvertrag nicht genutzt werden. Notwendig ist daher eine entsprechende Klausel (Optionsklausel) im Tarifvertrag, die es erlaubt, solche betriebliche Bündnisse für Arbeit im vollen Einklang mit dem Flächentarif zu schließen.
- Beschäftigungssicherung
Das entscheidende Mittel zur Sicherung der Arbeitsplätze ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Wichtigstes Ziel der M+E-Arbeitgeber für die Tarifrunde 1997 war es daher, den Unternehmen weitere tarifliche Belastungen zu ersparen. Nur dann könnten sie ihre Produktivitätszuwächse im Preiswettbewerb nutzen. Mehr Aufträge und mehr Arbeit sind die Früchte dieser Strategie.
- Der "TV Besch"
Zum Gesamtkomplex der Tarifrunde 1997 gehörten auch die Verhandlungen zur Verlängerung und zur Verbesserung der Tarifverträge zur Beschäftigungssicherung ("TV Besch"). Diese besonderen
Tarifverträge regeln zum einen die Arbeitszeit abweichend vom Manteltarif. So wird unter bestimmten Umständen eine Verkürzung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich zugelassen, wenn auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet wird. Darüber hinaus läßt dieser Tarifvertrag längere Ausgleichszeiträume für die Verteilung der Arbeitszeit zu. Nicht zuletzt enthält der "TV Besch" besondere Regelungen für die Übernahme der Auszubildenden.Gemeinsames Ziel der M+E- Arbeitgeberverbände und der IG Metall war eine Verlängerung dieser Tarifverträge. Sie sollten aber gleichzeitig auch anwendungsfreundlicher gestaltet werden, damit mehr Unternehmen als bisher von ihnen Gebrauch machen können.