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Inhalt
Beitrags- und MelderechtDie Arbeitgeber haben die gesetzliche Aufgabe, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Beschäftigten zu überweisen und die für die Sozialversicherung erforderlichen Informationen an die Krankenkassen zu melden. Die Erfassung und Pflege der dafür notwendigen Daten ist eine mit Kosten und Aufwand verbundene Aufgabe der Arbeitgeber.
Häufige Änderungen im Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung sowie zahlreiche Kommentierungen der Sozialversicherungsträger zu dieser Materie sind dabei vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Nicht selten haben Änderungen im Sozialversicherungsrecht zudem Auswirkungen auf tarifvertragliche Vorschriften der Metall- und Elektroindustrie. Gesamtmetall setzt sich an den Schnittstellen zwischen Sozialversicherungsrecht und Tarifpolitik ein für unter Kosten- und Aufwandsgesichtspunkten optimierte Lösungen. |
![]() ![]() ![]() Ansprechpartner ![]() Jutta Kemme 030-55150-303
Petra Credé 030-55150-308
![]() Antonia Fischer-Dieskau 030-55150-304
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