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Standort Deutschland stärken: Tarifabschluss 2004 



Standort Deutschland stärken
Was Sie über die neue Tarifvereinbarung in der M+E-Industrie wissen sollten.
Information für Unternehmen


In der M+E-Industrie ist eine wichtige neue Tarifvereinbarung in Kraft getreten. Ihr Ziel ist, die Wettbewerbs-, Investitions- und Innovationsfähigkeit der Betriebe zu stärken, um dadurch Beschäftigung zu sichern und zu fördern.
Zur Erreichung dieser Ziele können die Betriebe auch
  1. tarifliche Normen unterschreiten und
  2. sich zusätzliches Arbeitsvolumen beschaffen.
a) Möglichkeiten der tariflichen Kostensenkung

Voraussetzung:
Stärkung der Wettbewerbs-, Investitions- und Innovationsfähigkeit
Werkzeuge:
z. B. Kürzung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
Stundung von Zahlungen
Veränderung von Arbeitszeiten mit und ohne Lohnausgleich
Form:
Ergänzungstarifvertrag

Unter welchen Umständen können Sie die neue Tarifvereinbarung anwenden?
Wenn die Wettbewerbs-, Investitions- und Innovationsfähigkeit Ihres Betriebes nachweisbar bedroht ist, sollten Sie daran denken, die neue Tarifvereinbarung anzuwenden. Beispielsweise, wenn der Verlust eines Großauftrags an die ausländische Konkurrenz droht. Oder wenn Sie von starken Währungsschwankungen getroffen werden. Oder wenn Sie über einen neuen Standort im Ausland nachdenken müssen, um am Markt zu bleiben – und auch in anderen vergleichbaren betrieblichen Situationen.

Was müssen Sie tun, wenn Sie die neue Tarifvereinbarung nutzen wollen?
Sie sollten zunächst in jedem Fall Kontakt mit Ihrem Arbeitgeberverband aufnehmen. Dort werden Sie erfahren, wie die Chancen stehen, dass Ihnen tarifliche Kostensenkungen eingeräumt werden. Mitarbeiter des Verbandes werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und in jeder Phase ausführlich beraten.

Welche Werkzeuge zur Kostensenkung bietet die neue Tarifvereinbarung an?
Die neue Tarifvereinbarung stellt die gesamte Palette der tariflichen Leistungen zur Verfügung. Beispielhaft genannt werden die Kürzung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, die Stundung von Ansprüchen sowie die Veränderung der Arbeitszeit mit und ohne Lohnausgleich.

Mit wem können Sie eine tarifvertragliche Kostensenkung vereinbaren?
Um die tariflichen Werkzeuge zur Kostensenkung einsetzen zu können, müssen Sie formalrechtlich einen Ergänzungstarifvertrag abschließen. Sie brauchen also zur Kostensenkung nicht nur die Zustimmung Ihres Betriebsrats, sondern auch die Zustimmung der Gewerkschaft.

Warum haben sich durch die neue Tarifvereinbarung Ihre Chancen verbessert?
Weil sich die IG Metall in der neuen Tarifvereinbarung ausdrücklich verpflichtet hat, zur Stärkung der Wettbewerbs-, Investitions- und Innovationsfähigkeit zuzulassen, dass tarifliche Normen unterschritten werden. Sie hat in der Vergangenheit solche Unterschreitungen in der Regel auf Sanierungsfälle beschränkt.

Worauf müssen Sie sich bei einem Ergänzungstarif vertrag gefasst machen?
Sie müssen davon ausgehen, dass die IG Metall von Ihnen eindeutige Nachweise verlangt, warum in Ihrem Betrieb eine tarifliche Kostensenkung notwendig ist, die Beschäftigung sichert und fördert. Der Wunsch allein wird nicht ausreichen.

b) Möglichkeiten für zusätzliches Arbeitsvolumen

Wann können Sie als High-Tech-Betrieb mehr Arbeitsvolumen bekommen?
Es besteht nach der neuen Tarifvereinbarung die Möglichkeit, die Arbeitszeit für ca. die Hälfte der Beschäftigten auf 40 Stunden auszudehnen. Sie können dies mit Ihrem Betriebsrat (also: ohne die IG Metall) vereinbaren, wenn die Hälfte Ihrer Beschäftigten hoch qualifiziert ist. Die zusätzlichen Stunden sind ohne Zuschläge zu vergüten.

Wie können Sie als Normalbetrieb eine höhere 40-Stündler-Quote bekommen?
Wenn es zur Stärkung der Wettbewerbs-, Investitions- und Innovationsfähigkeit notwendig ist, können Sie mit Zustimmung der Gewerkschaft für bis zu 100 Prozent der Mitarbeiter die 40-Stunden-Woche mit Bezahlung, aber ohne Zuschläge vereinbaren.

Wie können Sie bei akuten Personalengpässen Ihr Arbeitsvolumen ausweiten?
Wenn sich geplante Einstellungen nicht realisieren lassen und vorhandene Flexi-Konten bereits genutzt worden sind, können Sie mit dem Betriebsrat vereinbaren, dass bestehende Kontenguthaben ausgezahlt und neue Guthaben aufgebaut werden. Führen Sie im Betrieb keine Flexi-Konten, dann dürfen Sie mit dem Betriebsrat vereinbaren, dass für die Dauer von 6 Monaten das Entgelt für die zusätzlichen Stunden zuschlagsfrei ausgezahlt wird. In Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten können Sie mit Zustimmung des Betriebsrats das Arbeitsvolumen auf bis zu 40 Stunden auch für eine längere Dauer zuschlagsfrei auf stocken.

Übersicht der Optionen
Voraussetzungen:
  • Notwendigkeit zusätzlichen Arbeitsvolumens
  • Vereinbarung von Neueinstellungen
  • Fehlende Realisierbarkeit von Neueinstellungen
  • Vorrangige Nutzung vorhandener Arbeitszeitkonten

Betriebe mit Flexi-Konten
Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung: Festlegung für 6 Monate
  • 1. Schritt: Auszahlung von Kontenguthaben
  • 2. Schritt: erneute Gutschrift zusätzlicher Arbeitszeit oder direkte Auszahlung von zusätzlichem Arbeitsvolumen

Betriebe ohne Flexi-Konten, > 500 Beschäftigte
Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung:
  • Festlegung für 6 Monate
  • direkte Auszahlung von zusätzlichem Arbeitsvolumen

Betriebe ohne Flexi-Konten, ≤ 500 Beschäftigte
Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung:
  • Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu 40 Stunden
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