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Inhalt
Die Regelungen der Arbeitsbeziehungen - mit oder ohne FlächentarifTarifpolitik bedeutet, die Arbeitsbedingungen konkret auszugestalten. Dahinter verbirgt sich sehr viel mehr als die bloße Frage, um wieviel Prozent Löhne und Gehälter steigen sollen. Es gilt dabei ein Fülle von Details zu klären - von den Berechnungsgrundlagen der Einkommen bis zur Regelung von Art und Umfang der Arbeitspausen.
In Deutschland handeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen selber aus. Dabei gibt es drei Möglichkeiten. Ein Unternehmen kann:
Jedes Unternehmen entscheidet selber, welche Form der Regelung den eigenen Anforderungen am besten entspricht. Die Arbeitgeberverbände unterstützen und beraten ihre Mitgliedsunternehmen dabei und bieten deshalb neben dem T-Verband auch die Möglichkeit, Mitglied in einem Verband ohne Tarifbindung ("OT-") zu werden ("Wir wollen allen Betrieben die Entscheidung überlassen, in welcher Form sie ihre Arbeitsbedingungen regeln wollen" - § 1 der Leitlinien von Gesamtmetall) . Unter "Grundlagen" finden Sie ausführliche Informationen zu Regelungsmöglichkeiten, Instrumenten und dem rechtlichen Rahmen der Tarifpolitik. Der Flächentarifvertrag Bei der Gestaltung der Arbeitsbeziehungen ist der Flächentarifvertrag ein zentrales Instrument. Um im Wettbewerb mit anderen Regelungsmöglichkeiten bestehen zu können, muss der Flächentarifvertrag aber weiter reformiert werden. Mehr zu den grundsätzlichen Vorschlägen finden Sie unter "Reformprojekt Flächentarifvertrag". Unter "Tarifrunden" finden Sie die Zusammenfassung der wesentlichen Termine und Ergebnisse der vergangenen Tarifverhandlungen. ERA Mit dem Entgeltrahmenabkommen (ERA-TV) wird die traditionelle Unterscheidung zwischen Arbeitern (die Lohn beziehen) und Angestellten (die Gehalt bekommen) zugunsten eines einheitlichen Entlohnungssystems (Entgelt) aufgegeben. Mehr zu Hintergrund und Umsetzung dieser wegweisenden Umstellung finden Sie unter "ERA". |
![]() ![]() ![]() Ansprechpartner ![]() Karsten Tacke 030-55150-300
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