Die M+E-Ausgleichsvereinigung
Unternehmen, die Leistungen eines selbstständigen Künstlers oder Publizisten in Anspruch nehmen („Verwerter“), müssen eine Abgabe an die Künstlersozialversicherung zahlen. Die Ermittlung der Künstlersozialabgabe ist jedoch komplex und fehleranfällig und daher personal- und verwaltungskostenaufwendig. Zur Unterstützung der Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie wurde nun eine Ausgleichsvereinigung gegründet.
Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) können sich Unternehmen zu einer Ausgleichsvereinigung zusammenschließen. Die Ausgleichsvereinigung übernimmt für ihre Mitglieder die gegenüber der Künstlersozialkasse bestehenden Pflichten, insbesondere die Entrichtung der Künstlersozialabgabe und die monatlichen Vorauszahlungen mit befreiender Wirkung. Damit entfällt die Abgabeverpflichtung zwar nicht, aber das Unternehmen muss nicht mehr selber alle abgaberelevanten Vorgänge erfassen, prüfen, die Abgabe entrichten und die entsprechenden Belege aufbewahren.
Außerdem kann die Künstlersozialkasse mit einer Ausgleichsvereinigung eine andere Bemessungsgrundlage für die Abgaben festlegen, als im Gesetz vorgesehen. Bei der M+E-Ausgleichsvereinigung wurde mit der berufsgenossenschaftlichen Jahresentgeltsumme eine Bemessungsgrundlage festgelegt, die bereits in jedem Unternehmen vorhanden ist und nicht zusätzlich ermittelt werden muss.
Wer kann Mitglied werden?
Alle Verbände, die bei Gesamtmetall Mitglied sind, sowie deren Mitgliedsunternehmen.
Gesetzlicher Abgabesatz 2011: 3,9 %
Der Abgabesatz nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wurde durch die Künstlersozialabgabe-Verordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2011 auf 3,9 % festgesetzt. Damit bleibt der Abgabesatz im Vergleich zum Jahr 2010 stabil.
Nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) können sich Unternehmen zu einer Ausgleichsvereinigung zusammenschließen. Die Ausgleichsvereinigung übernimmt für ihre Mitglieder die gegenüber der Künstlersozialkasse bestehenden Pflichten, insbesondere die Entrichtung der Künstlersozialabgabe und die monatlichen Vorauszahlungen mit befreiender Wirkung. Damit entfällt die Abgabeverpflichtung zwar nicht, aber das Unternehmen muss nicht mehr selber alle abgaberelevanten Vorgänge erfassen, prüfen, die Abgabe entrichten und die entsprechenden Belege aufbewahren.
Außerdem kann die Künstlersozialkasse mit einer Ausgleichsvereinigung eine andere Bemessungsgrundlage für die Abgaben festlegen, als im Gesetz vorgesehen. Bei der M+E-Ausgleichsvereinigung wurde mit der berufsgenossenschaftlichen Jahresentgeltsumme eine Bemessungsgrundlage festgelegt, die bereits in jedem Unternehmen vorhanden ist und nicht zusätzlich ermittelt werden muss.
Wer kann Mitglied werden?
Alle Verbände, die bei Gesamtmetall Mitglied sind, sowie deren Mitgliedsunternehmen.
Gesetzlicher Abgabesatz 2011: 3,9 %
Der Abgabesatz nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz wurde durch die Künstlersozialabgabe-Verordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2011 auf 3,9 % festgesetzt. Damit bleibt der Abgabesatz im Vergleich zum Jahr 2010 stabil.


