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Inhalt
Grundlagen der TarifpolitikNach deutschem Recht hat ein Arbeitgeber drei Möglichkeiten, Löhne, Arbeitszeiten und alle anderen wichtigen Arbeitsbedingungen zu regeln:
Betriebsvereinbarungen, die von Betriebsleitung und Betriebsrat ausgehandelt werden, sind unzulässig, sofern es um Dinge geht, die üblicherweise in Tarifverträgen enthalten sind. Diese Vorfahrtsregel für den Tarifvertrag befindet sich im § 77 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes, und sie gilt generell - also auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ihre jeweilige Interessenvertretung für sich verhandeln zu lassen, ist im Grundgesetz (Artikel 9 Abs. 3) verankert. Mehr zur Geschichte und den gesetzlichen Grundlagen der Tarifautonomie finden Sie unter "Tarifautonomie". Welche Vorteile ein Flächentarif bietet, und welche Inhalte in ihm geregelt werden, finden Sie unter "Flächentarifvertrag". |
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Lesetipp |
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