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Werkverträge in der M+E-IndustrieZusammenfassung
Unternehmen in der M+E-Industrie müssen sich jeden Tag im Wettbewerb behaupten. Deshalb werden Produkte, Produktionsprozesse und Personaleinsatz kontinuierlich optimiert. Unternehmen sind auch keine statischen Gebilde. Sie erobern sich Zukunftsmärkte (z.B. grüne Energien), dringen vor auf neue Geschäftsfelder (z.B. Elektromobilität), entwickeln innovative Produktideen oder Fertigungsmaterialien (z.B. Carbonmatten für den Fahrzeugbau) und haben dadurch im internationalen Wettbewerb die Nase vorn. Standardisierte Massenprodukte mit weniger aufwendigen Fertigungsprozessen sowie Aufgaben, die besonderes Know-how erfordern, vergeben sie an spezialisierte und damit effizientere Zulieferer. Diese Arbeitsteilung ist unerlässlich: Ein Unternehmen, das den technologischen Wandel oder die Expansion in aufstrebende Märkte verschläft, wird nicht lange überleben. In einem solchen Prozess des ständigen Strukturwandels entwickelt sich auch die Stammbelegschaft kontinuierlich weiter. Alte Tätigkeiten verschwinden, neue werden gebraucht. Je kürzer die Produktionszyklen werden, umso schneller verändern sich die Aufgaben der Belegschaft. Nahezu täglich muss geprüft werden, welche Aufgaben besser im eigenen Unternehmen erledigt und welche besser von externen Anbietern zugekauft werden ("make or buy"). Diesen Wandel aufhalten zu wollen hieße, die Produktionsstrukturen zu konservieren und die Arbeitskosten auf hohem Niveau festzuschreiben. Das würde die Unternehmen zu unbeweglich und deren Produkte zu teuer machen - zur Freude ihrer globalen Konkurrenten und zu Lasten der Beschäftigungsquote in Deutschland. Die sehr emotional geführte Debatte um Werkverträge muss deshalb dringend versachlicht werden. Die politischen Forderungen können dem Industriestandort Deutschland erheblich schaden. Vor diesem Hintergrund lehnen die Arbeitgeber der Metall- und Elektro-Industrie jede Regelung ab,
Die Arbeitgeber der Metall- und Elektro-Industrie fordern die Politik auf, interessengeleitete Behauptungen zurückzuweisen,
Jede Privatperson nimmt selbstverständlich für sich in Anspruch, gewisse Arbeiten an Spezialisten zu vergeben, die sie eigentlich auch selbst ausführen könnte: das Streichen des Wohnzimmers, die Reparatur des Fahrrads, das Montieren des Waschbeckens. Man führt diese Arbeiten nicht selbst aus, weil der spezialisierte Handwerker es besser, schneller und dadurch am Ende auch kostengünstiger macht. Das gleiche Recht muss auch Unternehmen vorbehalten sein. Die M+E-Arbeitgeber lehnen einen Missbrauch von Werkverträgen ab. Echte Werkverträge als konstitutives und zugleich existenzielles Element einer arbeitsteiligen Wirtschaft dürfen nicht durch einzelne schwarze Schafe in Misskredit gebracht werden. Doch was Missbrauch ist, bestimmt der Gesetzgeber. Gegen Rechtsmissbrauch (Scheinverträge) reichen die bestehenden Sanktions- und Schutzmöglichkeiten vollkommen aus. Die ausführliche Darstellung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen. |
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