Gesamtmetall begrüßt BVerfG-Urteil zum Tarifeinheitsgesetz

Gesamtmetall begrüßt BVerfG-Urteil zum Tarifeinheitsgesetz

Gesamtmetall begrüßt BVerfG-Urteil zum Tarifeinheitsgesetz

Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger: "Wie erwartet hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heutigen Urteil für Klarheit gesorgt: Das Tarifeinheitsgesetz wurde im Kern bestätigt. Damit gilt auch weiterhin das Prinzip 'Ein Betrieb - ein Tarifvertrag'. Denn ohne Tarifeinheit ist der Flächentarif wertlos, wenn trotz gültiger Tarifverträge Spartengewerkschaften jederzeit einen Betrieb durch Arbeitskampfmaßnahmen lahmlegen könnten. Hier hat das Gericht die sorgfältig austarierte Lösung der Bundesregierung bestätigt."

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