Gesamtmetall begrüßt Einigung zu Syndikusanwälten

Gesamtmetall begrüßt Einigung zu Syndikusanwälten

Gesamtmetall begrüßt Einigung zu Syndikusanwälten

Berlin. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßt die Einigung der Rechtspolitiker der Koalition zum Recht der Syndikusanwälte: "Damit wird die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte wieder geschaffen und somit der Status quo vor der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom April 2014 wiederhergestellt", erklärt Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall. "Insbesondere den Rechtspolitikern in der CDU/CSU ist für ihren beharrlichen und engagierten Einsatz zu danken."

Zander weiter: "Damit setzt der Gesetzgeber sein Versprechen doch noch um, für eine Gleichstellung der Anwälte zu sorgen." So werden nun angestellte Anwälte von Unternehmen, Vereinen und Verbänden beim Maß der fachlichen Unabhängigkeit, bei der Auflage, persönlich haften zu müssen, und bei der Frage einer verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung nicht mehr schlechter gestellt als angestellte Rechtsanwälte einer Kanzlei.