Grundrente bricht mit Rentensystem und hilft nicht gegen Altersarmut

Grundrente bricht mit Rentensystem und hilft nicht gegen Altersarmut

Grundrente bricht mit Rentensystem und hilft nicht gegen Altersarmut

Berlin. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisiert den gestern verkündeten Kompromiss von CDU, CSU und SPD zur Grundrente als Systembruch: "Wer ein Leben lang wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekommt nun eine deutlich höhere Rente – höher als die Beiträge, die er geleistet hat, höher als die Rente anderer Rentner, die mehr eingezahlt haben, aber nicht die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllen. Diese neue Ungerechtigkeit wird in wenigen Jahren ausgeglichen werden müssen und dann sind wir mitten in der bedingungslosen politischen Mindestrente. Das hat mit den Grundprinzipien unseres Rentensystems nichts mehr zu tun. Es ist ein Systembruch", so Gesamtmetall Hauptgeschäftsführer Oliver Zander.

"Was die Bundesregierung dabei außer Acht lässt, ist die demografische Entwicklung. Wir wissen heute schon nicht, wie unser Land die Rentenlasten in zehn Jahren bezahlen soll. Doch statt endlich umzusteuern und auf neue Rentengeschenke zu verzichten, werden weitere Milliarden Euro an Rentenlasten draufgesattelt. Die Wohltaten von heute sind die Milliardenschulden von morgen. Wer vorgibt, sich um die Zukunft der jungen Menschen Sorgen zu machen, darf eine solche Rentenpolitik nicht unterstützen", betonte Zander weiter.

"Wenn man eines Tages auf die Groko zurückblickt, werden die vielen rentenpolitischen Geschenke der von ihr geführten Bundesregierungen als das beurteilt werden, was sie sind: Ein gewaltiger Fehler und ein finanzieller Schatten auf der Zukunft unserer Kinder."

Die Kritikpunkte im Einzelnen:

  1. Die Grundrente leistet keinen Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut. Sie kommt nicht den Personengruppen zugute, die am häufigsten von Altersarmut betroffen sind, nämlich denen, die eine zu geringe Anzahl an Versicherungsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erreichen. Nur ein Prozent der Rentenbezieher mit 35 Beitragsjahren bezieht Grundsicherung im Alter.
  2. Das verfolgte Ziel "Lebensleistung zu honorieren" wird ebenfalls nicht erreicht und sogar konterkariert. Denn eine teilzeitbeschäftigte Person mit 35 Jahren kann einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten, hingegen eine vollzeitbeschäftigte Person mit 34 Beitragsjahren nicht. Dieses Grundproblem bleibt auch bei möglichen "Gleitzonen" bestehen.
  3. Die Grundrente führt trotz eines "Äquivalenz-Abschlags" zu einer Abkehr vom Äquivalenzprinzip und damit zur Ungleichbehandlung von Beitragszahlern durch Aushebeln des Leistungsprinzips. Wer niedrige Beiträge eingezahlt hat, erhält nun eine deutlich höhere Rente.
  4. Durch die Aufweichung harter Kriterien mittels Gleitzonen und die Abkehr vom Leistungsprinzip wird zugleich der Weg geöffnet zu einer bedingungslosen Grundrente. In wenigen Jahren wird darüber diskutiert werden, wie ungerecht es sei, dass manche Menschen Grundrente erhielten und andere nicht.
  5. Der Kompromissvorschlag bleibt trotz der angekündigten umfassenden Einkommensprüfung ohne Not hinter den strengeren Vorgaben des Koalitionsvertrags zurück.
  6. Derzeit besteht kein automatisiertes Austauschverfahren zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern. Wie das Vorhaben innerhalb eines Jahres umgesetzt werden soll, ist höchst fraglich. Wenn das nicht gelingt, braucht es tausende weitere Beschäftigte. Ungeklärt ist zudem die Zusammenarbeit mit dem Ausland.
  7. Die befristete Senkung des Arbeitslosenbeitrags um 0,1 Prozent ist keinesfalls ein ausreichendes Mittel um ein Signal in Richtung "wirtschaftliche Dynamik" zu setzen. Der Beitrag sollte losgelöst vom Kompromissvorschlag unbefristet gesenkt werden.
  8. Die geplante Einführung einer Finanztransaktionssteuer als Gegenfinanzierung belastet all diejenigen Menschen, die privat auf dem Aktienmarkt für ihren Ruhestand vorsorgen.

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