Gutachten zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der Syndikusanwälte

Gutachten zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der Syndikusanwälte

Gutachten zum Gesetzentwurf zur Neuordnung der Syndikusanwälte

Berlin. Am morgigen Mittwoch findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechts für Syndikusanwälte statt. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte angekündigt, mit dem Gesetzentwurf den bis 2014 geltenden Status der Syndikusanwälte wieder herzustellen und ein einheitliches Berufsbild der Rechtsanwälte zu schaffen.

"Der Gesetzgeber verspricht, für eine Gleichstellung der Anwälte zu sorgen, und im Kleingedruckten sorgt er für das Gegenteil", erklärte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. "Ohne Änderungen wäre das Gesetz schädlich und bei der Gleichstellung ein Muster ohne Wert".

Nach einem Gutachten von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster verlangt der Gesetzentwurf für Syndikusanwälte eine Reihe zusätzlicher Anforderungen, die andere Anwälte bei vergleichbarer Tätigkeit nicht erfüllen müssen.

Diese Verschärfung zeigt sich unter anderem am verlangten Maß der fachlichen Unabhängigkeit und an der Auflage, persönlich haften zu müssen. In beiden Fällen werden beispielsweise angestellte Rechtsanwälte einer Kanzlei anders behandelt.

Das Gutachten von Prof. Steinmeyer können Sie auf Wunsch bei uns erhalten.