Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall drängt auf eine zügige Umsetzung der klaren Zusage im Koalitionsvertrag, gesetzlich auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen und die Vertrauensarbeitszeit zu erhalten. „Die Reform des Arbeitszeitrechts darf nicht länger vertagt werden. Der zentrale Baustein für mehr Flexibilität und Rechtssicherheit muss nun durch eine unmittelbare gesetzliche Verankerung im Arbeitszeitgesetz kommen“, so Hauptgeschäftsführer Oliver Zander vor Beginn des Sozialpartnerdialogs zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Arbeitgebern und Gewerkschaften, der heute in Berlin startet. „Die Szenarien, wonach damit ausufernde Arbeitszeiten drohen, sind unseriöse Fantasiekonstruktionen. Der Sinn der Umstellung ist, dass man die bisherige Arbeitszeit innerhalb einer Woche flexibler verteilen kann. Eine Ausweitung der individuellen Arbeitszeit steht überhaupt nicht zur Debatte.“
Zentral ist dabei auch die Zusage der Koalitionäre, dass bewährte Vertrauensarbeitszeitmodelle weiterhin ohne minutengenaue Arbeitszeiterfassung im Betrieb und im mobilen Arbeiten möglich bleiben. Dafür bedarf es klarer gesetzlicher Ausnahmen. Andernfalls droht eine faktische Abschaffung ort- und zeitflexibler Arbeitszeitmodelle, die für Millionen Beschäftigte und Unternehmen unverzichtbar sind. Studien zeigen: Bis zu 13 Millionen Beschäftigte wären betroffen. Ein möglicher Kompromiss liegt in einer Vereinbarungslösung: Arbeitgeber und Beschäftigte sollen Vertrauensarbeitszeit ausdrücklich vereinbaren können – mit einem Rückkehrrecht zur Zeiterfassung. Dieses Modell schafft Rechtssicherheit und wahrt die Autonomie der Beschäftigten. Es ist europarechtskonform und praxistauglich.
Zander weiter: „Dass diese Flexibilität längst möglich ist, wenn man sie will, zeigt der Blick in das Beamtenrecht. Beamte arbeiten auf Basis einer Wochenarbeitszeit, ohne generelle Pflicht zur minutengenauen Erfassung. Richter sind sogar komplett von Arbeitszeitregelungen ausgenommen – mit Verweis auf ihre Eigenverantwortung und die Unmessbarkeit ihrer kreativen Tätigkeit. Dass diese großzügige Auslegung europäischer Vorgaben für den öffentlichen Dienst gilt, aber der Privatwirtschaft verwehrt bleiben soll, ist nicht nur systematisch fragwürdig, sondern auch ein klarer Fall von Ungleichbehandlung. Wer Vertrauen und Eigenverantwortung ernst nimmt, muss sie allen Beschäftigten zugestehen – nicht nur Staatsdienern.
Der Sozialpartnerdialog bietet die Gelegenheit, diese Punkte konstruktiv zu verhandeln. Jetzt ist der Moment, für ein modernes, flexibles und rechtssicheres Arbeitszeitrecht einzutreten. Die Arbeitgeber sind bereit – und erwarten dasselbe von der Politik und den Gewerkschaften.“
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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