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Arbeitszeiten flexibler machen und Vertrauensarbeitszeit erhalten

Sozi­al­part­ner­di­alog

Der Arbeit­ge­ber­ver­band Gesamt­me­tall drängt auf eine zügige Umsetzung der klaren Zusage im Koali­ti­ons­ver­trag, gesetz­lich auf eine wöchent­liche Höchst­a­r­beits­zeit umzu­stellen und die Vertrau­ens­a­r­beits­zeit zu erhalten. „Die Reform des Arbeits­zeit­rechts darf nicht länger vertagt werden. Der zentrale Baustein für mehr Flexi­bi­lität und Rechts­si­cher­heit muss nun durch eine unmit­tel­bare gesetz­liche Veran­ke­rung im Arbeits­zeit­ge­setz kommen“, so Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander vor Beginn des Sozi­al­part­ner­di­a­logs zwischen dem Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales, Arbeit­ge­bern und Gewerk­schaften, der heute in Berlin startet. „Die Szenarien, wonach damit ausufernde Arbeits­zeiten drohen, sind unseriöse Fanta­sie­kon­struk­ti­onen. Der Sinn der Umstel­lung ist, dass man die bisherige Arbeits­zeit innerhalb einer Woche flexibler verteilen kann. Eine Auswei­tung der indi­vi­du­ellen Arbeits­zeit steht überhaupt nicht zur Debatte.“

Zentral ist dabei auch die Zusage der Koali­ti­o­näre, dass bewährte Vertrau­ens­a­r­beits­zeit­mo­delle weiterhin ohne minu­ten­ge­naue Arbeits­zei­t­er­fas­sung im Betrieb und im mobilen Arbeiten möglich bleiben. Dafür bedarf es klarer gesetz­li­cher Ausnahmen. Andern­falls droht eine faktische Abschaf­fung ort- und zeit­fle­xi­bler Arbeits­zeit­mo­delle, die für Millionen Beschäf­tigte und Unter­nehmen unver­zichtbar sind. Studien zeigen: Bis zu 13 Millionen Beschäf­tigte wären betroffen. Ein möglicher Kompro­miss liegt in einer Verein­ba­rungs­lö­sung: Arbeit­geber und Beschäf­tigte sollen Vertrau­ens­a­r­beits­zeit ausdrü­ck­lich verein­baren können – mit einem Rück­kehr­recht zur Zeit­er­fas­sung. Dieses Modell schafft Rechts­si­cher­heit und wahrt die Autonomie der Beschäf­tigten. Es ist euro­pa­rechts­kon­form und praxi­s­taug­lich.

Zander weiter: „Dass diese Flexi­bi­lität längst möglich ist, wenn man sie will, zeigt der Blick in das Beam­ten­recht. Beamte arbeiten auf Basis einer Wochen­a­r­beits­zeit, ohne generelle Pflicht zur minu­ten­ge­nauen Erfassung. Richter sind sogar komplett von Arbeits­zeit­re­ge­lungen ausge­nommen – mit Verweis auf ihre Eigen­ver­ant­wor­tung und die Unmess­bar­keit ihrer kreativen Tätigkeit. Dass diese groß­zü­gige Auslegung euro­pä­i­scher Vorgaben für den öffent­li­chen Dienst gilt, aber der Privat­wirt­schaft verwehrt bleiben soll, ist nicht nur syste­ma­tisch frag­würdig, sondern auch ein klarer Fall von Ungleich­be­hand­lung. Wer Vertrauen und Eigen­ver­ant­wor­tung ernst nimmt, muss sie allen Beschäf­tigten zuge­stehen – nicht nur Staats­die­nern.

Der Sozi­al­part­ner­di­alog bietet die Gele­gen­heit, diese Punkte konstruktiv zu verhan­deln. Jetzt ist der Moment, für ein modernes, flexibles und rechts­si­cheres Arbeits­zeit­recht einzu­treten. Die Arbeit­geber sind bereit – und erwarten dasselbe von der Politik und den Gewerk­schaften.“