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Bundesarbeits- und Bundesjustizministerium sorgen für spürbare Entlastung

Durchbruch bei den Verhandlungen zum Nachweisgesetz

Gesamtmetall begrüßt die heute verkündete geplante Änderung des Nachweisgesetzes, mit der nun die Textform erlaubt wird. „Es ist sehr erfreulich, dass sich die beiden Bundesminister hier auf eine kluge und unbürokratische Lösung geeinigt haben. Das Nachweisgesetz anzupassen war überfällig und ein schnell und einfach umzusetzender Beitrag zum Bürokratieabbau. Es ist zu würdigen, dass nunmehr auch Bundesarbeitsminister Heil auf die zahlreichen Forderungen aus der Wirtschaft eingeht und damit für eine spürbare Entlastung der Unternehmen sorgt“, so Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. “Ohne das beharrliche Werben des FDP-geführten Bundesjustizministeriums wäre das kaum gelungen. Bundesjustizminister Dr. Buschmann gilt unser ausdrücklicher Dank.”

Das Nachweisgesetz regelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen hat. Dazu war bislang vorgeschrieben, dass dies in Papierform mit Unterschrift des Arbeitgebers zu erfolgen hat. Mit der Umstellung auf die Textform können in Zukunft die Unterlagen auch beispielsweise per E-Mail übermittelt oder in ein digitales Mitarbeiterportal eingestellt werden, sofern der Arbeitnehmer dem nicht widerspricht.