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Bundesarbeits- und Bundesjustizministerium sorgen für spürbare Entlastung

Durch­bruch bei den Verhand­lungen zum Nach­weis­ge­setz

Gesamt­me­tall begrüßt die heute verkün­dete geplante Änderung des Nach­weis­ge­setzes, mit der nun die Textform erlaubt wird. „Es ist sehr erfreu­lich, dass sich die beiden Bundes­mi­nister hier auf eine kluge und unbü­ro­kra­ti­sche Lösung geeinigt haben. Das Nach­weis­ge­setz anzu­passen war über­fällig und ein schnell und einfach umzu­set­zender Beitrag zum Büro­kra­tie­abbau. Es ist zu würdigen, dass nunmehr auch Bundes­a­r­beits­mi­nister Heil auf die zahl­rei­chen Forde­rungen aus der Wirt­schaft eingeht und damit für eine spürbare Entlas­tung der Unter­nehmen sorgt“, so Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander. “Ohne das beharr­liche Werben des FDP-geführten Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­riums wäre das kaum gelungen. Bundes­jus­tiz­mi­nister Dr. Buschmann gilt unser ausdrü­ck­li­cher Dank.”

Das Nach­weis­ge­setz regelt, dass der Arbeit­geber dem Arbeit­nehmer die wesent­li­chen Vertrags­be­din­gungen des Arbeits­ver­hält­nisses auszu­hän­digen hat. Dazu war bislang vorge­schrieben, dass dies in Papier­form mit Unter­schrift des Arbeit­ge­bers zu erfolgen hat. Mit der Umstel­lung auf die Textform können in Zukunft die Unter­lagen auch beispiels­weise per E-Mail über­mit­telt oder in ein digitales Mita­r­bei­ter­portal einge­stellt werden, sofern der Arbeit­nehmer dem nicht wider­spricht.