Die jüngsten öffentlichen Aussagen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas zur geplanten Reform des Arbeitszeitrechts geben Anlass zu erheblicher Sorge. Statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten klaren und unmittelbar gesetzlich verankerten Wochenarbeitszeit deute sich ein unklarer, restriktiver und in Teilen widersprüchlicher Ansatz an.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Die Äußerungen der Bundesarbeitsministerin lassen befürchten, dass die überfällige Modernisierung des Arbeitszeitrechts massiv aufgeweicht wird. Das wäre ein Fehlschlag für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen.“
Besonders kritisch sieht Gesamtmetall die offenbar erwogene Beschränkung größerer Flexibilität auf bestimmte Personengruppen, etwa Eltern. Eine solche Differenzierung widerspricht dem Wortlaut des Koalitionsvertrags, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nur als einen Anwendungsfall für eine Wochenarbeitszeit nennt. „Arbeitszeitrecht ist ein allgemeiner Ordnungsrahmen – keine Sonderregelung für einzelne Lebenslagen. Moderne Arbeitszeitmodelle müssen allen Betrieben und Beschäftigten gleichermaßen offenstehen“, so Zander. Gerade industrielle Abläufe zeigen den Bedarf: Messreihen in Forschung und Entwicklung, komplexe Inbetriebnahmen oder Instandhaltungen lassen sich nicht beliebig unterbrechen, ohne Verzögerungen und Zusatzkosten zu verursachen. Solche Situationen sind regelmäßig, aber keine Dauerbelastung. Eine Wochenarbeitszeit bildet diese Realität besser ab und ermöglicht zugleich den notwendigen Ausgleich – bei unverändertem Gesundheitsschutz.
Ebenso problematisch sei die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin, Flexibilisierung möglicherweise an Tarifbindung und Mitbestimmung zu knüpfen. Ein solcher Tarifvorbehalt wäre nicht nur untauglich, sondern auch ein klarer Bruch mit dem Koalitionsvertrag, der ausdrücklich eine gesetzliche Verankerung der Wochenarbeitszeit für alle Betriebe vorsehe – und gerade keine Beschränkung auf tarifgebundene Unternehmen. „Ein Arbeitszeitrecht, das nur über Tarifverträge funktioniert, würde große Teile der Wirtschaft ausschließen und die dringend benötigte Flexibilität verhindern“, so Zander. „Derartige Ansätze sind in der Vergangenheit aus guten Gründen bereits mehrfach gescheitert. Sie jetzt erneut aufwärmen zu wollen, ist schon irritierend.“
Mit Sorge betrachtet Gesamtmetall eine einseitige Betonung der elektronischen Arbeitszeiterfassung. Denn laut Koalitionsvertrag bleibt Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung weiterhin möglich. Vertrauensarbeitszeit ist eine moderne Arbeitsregelung, die für ca. 20 Prozent der Beschäftigten in der Metall- und Elektro-Industrie gilt. Mit dem Vorschlag einer sogenannten Vereinbarungslösung liegt ein praxistauglicher und unionsrechtskonformer Weg auf dem Tisch.
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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