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Bundesarbeitsministerin muss Koalitionsvertrag einhalten

Arbeitszeitreform

Die jüngsten öffent­li­chen Aussagen von Bundes­a­r­beits­mi­nis­terin Bärbel Bas zur geplanten Reform des Arbeits­zeit­rechts geben Anlass zu erheb­li­cher Sorge. Statt der im Koali­ti­ons­ver­trag verein­barten klaren und unmit­telbar gesetz­lich veran­kerten Wochen­a­r­beits­zeit deute sich ein unklarer, restrik­tiver und in Teilen wider­sprüch­li­cher Ansatz an.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Die Äuße­rungen der Bundes­a­r­beits­mi­nis­terin lassen befürchten, dass die über­fäl­lige Moder­ni­sie­rung des Arbeits­zeit­rechts massiv aufge­weicht wird. Das wäre ein Fehl­schlag für Beschäf­tigte und Unter­nehmen glei­cher­maßen.“

Besonders kritisch sieht Gesamt­me­tall die offenbar erwogene Beschrän­kung größerer Flexi­bi­lität auf bestimmte Perso­nen­gruppen, etwa Eltern. Eine solche Diffe­ren­zie­rung wider­spricht dem Wortlaut des Koali­ti­ons­ver­trags, der die Verein­bar­keit von Beruf und Familie nur als einen Anwen­dungs­fall für eine Wochen­a­r­beits­zeit nennt. „Arbeits­zeit­recht ist ein allge­meiner Ordnungs­rahmen – keine Sonder­re­ge­lung für einzelne Lebens­lagen. Moderne Arbeits­zeit­mo­delle müssen allen Betrieben und Beschäf­tigten glei­cher­maßen offen­stehen“, so Zander. Gerade indus­tri­elle Abläufe zeigen den Bedarf: Mess­reihen in Forschung und Entwick­lung, komplexe Inbe­trieb­nahmen oder Instand­hal­tungen lassen sich nicht beliebig unter­bre­chen, ohne Verzö­ge­rungen und Zusatz­kosten zu verur­sa­chen. Solche Situa­ti­onen sind regel­mäßig, aber keine Daue­r­be­las­tung. Eine Wochen­a­r­beits­zeit bildet diese Realität besser ab und ermög­licht zugleich den notwen­digen Ausgleich – bei unver­än­dertem Gesund­heits­schutz.

Ebenso proble­ma­tisch sei die Ankün­di­gung der Bundes­a­r­beits­mi­nis­terin, Flexi­bi­li­sie­rung mögli­cher­weise an Tarif­bin­dung und Mitbe­stim­mung zu knüpfen. Ein solcher Tarif­vor­be­halt wäre nicht nur untaug­lich, sondern auch ein klarer Bruch mit dem Koali­ti­ons­ver­trag, der ausdrü­ck­lich eine gesetz­liche Veran­ke­rung der Wochen­a­r­beits­zeit für alle Betriebe vorsehe – und gerade keine Beschrän­kung auf tarif­ge­bun­dene Unter­nehmen. „Ein Arbeits­zeit­recht, das nur über Tarif­ver­träge funk­tio­niert, würde große Teile der Wirt­schaft ausschließen und die dringend benötigte Flexi­bi­lität verhin­dern“, so Zander. „Der­ar­tige Ansätze sind in der Vergan­gen­heit aus guten Gründen bereits mehrfach geschei­tert. Sie jetzt erneut aufwärmen zu wollen, ist schon irri­tie­rend.“

Mit Sorge betrachtet Gesamt­me­tall eine einsei­tige Betonung der elek­tro­ni­schen Arbeits­zei­t­er­fas­sung. Denn laut Koali­ti­ons­ver­trag bleibt Vertrau­ens­a­r­beits­zeit ohne Zeit­er­fas­sung weiterhin möglich. Vertrau­ens­a­r­beits­zeit ist eine moderne Arbeits­re­ge­lung, die für ca. 20 Prozent der Beschäf­tigten in der Metall- und Elektro-Industrie gilt. Mit dem Vorschlag einer soge­nannten Verein­ba­rungs­lö­sung liegt ein praxi­s­taug­li­cher und unions­rechts­kon­former Weg auf dem Tisch.