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Bundesarbeitsministerium reißt selbstgesetzte Frist

Arbeitszeitreform muss kommen

Der Arbeit­ge­ber­ver­band Gesamt­me­tall kriti­siert die weiterhin ausblei­bende Umsetzung eines zentralen Reform­ver­spre­chens der Bundes­re­gie­rung. Die Bundes­a­r­beits­mi­nis­terin hatte mehrfach ange­kün­digt, im Juni 2026 einen Entwurf zur Reform des Arbeits­zeit­rechts vorzu­legen. Ein vor zwei Wochen kursie­render Refe­ren­ten­ent­wurf war laut Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales lediglich ein unab­ge­stimmter Text.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Bun­des­a­r­beits­mi­nis­terin Bas hat mehrfach verspro­chen, noch im Juni den längst über­fäl­ligen Entwurf zur Reform des Arbeits­zeit­rechts vorzu­legen. Seit heute ist klar: Diese Frist ist gerissen. Statt­dessen wurde bisher ein völlig unzu­rei­chender Aufguss alter Ideen bekannt, der in weiten Teilen einen geschei­terten Entwurf ihres Amts­vor­gän­gers aus dem Jahr 2023 wort­gleich übernahm.

Gesamt­me­tall fordert daher die Bundes­a­r­beits­mi­nis­terin auf, unver­züg­lich einen trag­fä­higen und den Verein­ba­rungen des Koali­ti­ons­ver­trags entspre­chenden Gesetz­ent­wurf vorzu­legen. „Deut­sch­land braucht jetzt kein weiteres Taktieren, sondern endlich Klarheit und Verläss­lich­keit bei zentralen Reformen. Dazu gehören eine Wochen­a­r­beits­zeit ohne Tarif­vor­be­halt und eine Vertrau­ens­a­r­beits­zeit ohne Arbeits­zei­t­er­fas­sung“, so Zander.