Im September 2025 hatte die Bundesregierung überraschend und sehr kurzfristig ihre Pläne zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vorgelegt. Am Freitag steht dazu nun kurzfristig die erste Lesung im Deutschen Bundestag an. Inzwischen wurde aber auf europäischer Ebene die EU-Lieferkettenrichtlinie im sog. Omnibus-I-Verfahren noch viel deutlicher entschlackt und weitreichende Erleichterungen für die Unternehmen beschlossen. Daher sind die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestags nun aufgefordert, diese Erleichterungen für die Unternehmen auch aufs deutsche Lieferkettengesetz zu übertragen und nicht – wie im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgesehen – im Prinzip alles so zu lassen, wie es ist.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Deutschland befindet sich weiter in der längsten Wirtschaftskrise seit Gründung der Bundesrepublik, gleichzeitig steht der Industriestandort Deutschland unter enormem internationalen Wettbewerbsdruck. Die Unternehmen müssen endlich spürbar von Bürokratie befreit werden. Und die Lieferkettenregulierung ist hier aktuell eine ganz erhebliche Belastung für die deutsche Wirtschaft.“
Zudem dürfen deutsche Unternehmen nicht weiterhin und auf unbestimmte Zeit schlechter gestellt werden als ihre europäischen Mitbewerber. „Die Bundesregierung und die Abgeordneten müssen jetzt die Chance konsequent nutzen und im EU-Binnenmarkt für ein ‚Level playing field‘ sorgen. Wir fordern die Bundesregierung daher erneut dazu auf, Wort zu halten und das Lieferkettengesetz – wie im Koalitionsvertrag versprochen – ganz abzuschaffen. Dann kann ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben vernünftig aufgesetzt werden. Alternativ müssen schnell die in Europa gefundenen Omnibus-I-Erleichterungen 1:1 und ohne ideologische Scheuklappen im laufenden Verfahren zur Änderung des Lieferkettengesetzes umgesetzt werden. Jetzt einfach mit der Mini-Überarbeitung im Bundestag weiterzumachen, als sei in Brüssel nichts passiert, wäre ein Vertrauensbruch“, so Zander weiter.
„Die bisher im LkSG-Anpassungsverfahren von der Bundesregierung vorgesehene Abschaffung der reinen Berichtspflichten bringt für die Praxis der Unternehmen so gut wie keine Entlastung. Die Sorgfaltspflichten und auch die internen Dokumentationspflichten des LkSG würden so unverändert erhalten bleiben. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht selbst nur von etwa vier Millionen Euro weniger Bürokratiekosten aus. Bei rund 5.000 betroffenen Unternehmen in Deutschland bedeutet das rund 800 Euro Entlastung pro Unternehmen. Das wäre noch nicht mal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.“