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Bundesregierung und Bundestag müssen deutsches Lieferkettengesetz jetzt vereinfachen!

Bürokratieabbau

Im September 2025 hatte die Bundes­re­gie­rung über­ra­schend und sehr kurz­fristig ihre Pläne zur Änderung des Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setzes (LkSG) vorgelegt. Am Freitag steht dazu nun kurz­fristig die erste Lesung im Deutschen Bundestag an. Inzwi­schen wurde aber auf euro­pä­i­scher Ebene die EU-Liefer­ket­ten­richt­linie im sog. Omnibus-I-Verfahren noch viel deut­li­cher entschlackt und weit­rei­chende Erleich­te­rungen für die Unter­nehmen beschlossen. Daher sind die Bundes­re­gie­rung und die Mitglieder des Bundes­tags nun aufge­for­dert, diese Erleich­te­rungen für die Unter­nehmen auch aufs deutsche Liefer­ket­ten­ge­setz zu über­tragen und nicht – wie im laufenden Gesetz­ge­bungs­ver­fahren vorge­sehen – im Prinzip alles so zu lassen, wie es ist.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Deut­sch­land befindet sich weiter in der längsten Wirt­schafts­krise seit Gründung der Bundes­re­pu­blik, gleich­zeitig steht der Indus­tri­e­standort Deutschland unter enormem inter­na­ti­o­nalen Wett­be­werbs­druck. Die Unter­nehmen müssen endlich spürbar von Büro­kratie befreit werden. Und die Liefer­ket­ten­re­gu­lie­rung ist hier aktuell eine ganz erheb­liche Belastung für die deutsche Wirt­schaft.“

Zudem dürfen deutsche Unter­nehmen nicht weiterhin und auf unbe­stimmte Zeit schlechter gestellt werden als ihre euro­pä­i­schen Mitbe­werber. „Die Bundes­re­gie­rung und die Abge­ord­neten müssen jetzt die Chance konse­quent nutzen und im EU-Binnen­markt für ein ‚Level playing field‘ sorgen. Wir fordern die Bundes­re­gie­rung daher erneut dazu auf, Wort zu halten und das Liefer­ket­ten­ge­setz – wie im Koali­ti­ons­ver­trag verspro­chen – ganz abzu­schaffen. Dann kann ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Vorgaben vernünftig aufge­setzt werden. Alter­nativ müssen schnell die in Europa gefun­denen Omnibus-I-Erleich­te­rungen 1:1 und ohne ideo­lo­gi­sche Scheu­klappen im laufenden Verfahren zur Änderung des Liefer­ket­ten­ge­setzes umgesetzt werden. Jetzt einfach mit der Mini-Über­a­r­bei­tung im Bundestag weiterzu­ma­chen, als sei in Brüssel nichts passiert, wäre ein Vertrau­ens­bruch“, so Zander weiter.

„Die bisher im LkSG-Anpas­sungs­ver­fahren von der Bundes­re­gie­rung vorge­se­hene Abschaf­fung der reinen Berichts­pflichten bringt für die Praxis der Unter­nehmen so gut wie keine Entlas­tung. Die Sorg­falts­pflichten und auch die internen Doku­men­ta­ti­ons­pflichten des LkSG würden so unver­än­dert erhalten bleiben. Auch das Bundes­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales geht selbst nur von etwa vier Millionen Euro weniger Büro­kra­tie­kosten aus. Bei rund 5.000 betrof­fenen Unter­nehmen in Deutschland bedeutet das rund 800 Euro Entlas­tung pro Unter­nehmen. Das wäre noch nicht mal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein.“