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Das Bundestariftreuegesetz wiederholt den Bürokratieexzess des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Massiver Bürokratieaufwuchs

Der Arbeit­ge­ber­ver­band Gesamt­me­tall warnt vor den erheb­li­chen büro­kra­ti­schen Belas­tungen durch das geplante Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz. Nach Einschät­zung des Verbandes würde das Gesetz dieselben struk­tu­rellen Fehler wieder­holen, die bereits beim Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz zu einem massiven Büro­kra­tie­auf­wuchs geführt haben – mit abseh­baren Folgen: Über­for­de­rung kleiner und mittel­stän­di­scher Unter­nehmen, lähmende Doku­men­ta­ti­ons­pflichten entlang der gesamten Liefer­kette und ein hohes Risiko, dass in wenigen Jahren erneut kost­spielig nach­ge­bes­sert werden muss und damit einher­ge­hend ein weiterer Vertrau­ens­ver­lust der Unter­nehmen in den Standort und in den Willen der Politik, ihre Verspre­chen einzu­halten.

„Mit der deutschen Liefer­ket­ten­re­gu­lie­rung hat man schon einmal ein Büro­kra­tie­monster geschaffen, das heute in der EU und der Bundes­re­gie­rung als völlig über­di­men­sio­niert gilt. Nun droht mit dem Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz die Wieder­ho­lung genau desselben Fehlers – und das in einer Phase, in der Wirt­schaft und Mittel­stand dringend Entlas­tung bräuchten“, erklärt Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander. „Ent­las­tungen zu verspre­chen und das genaue Gegenteil zu tun – deut­li­cher kann man den Unter­nehmen kaum sagen, dass sie woanders inves­tieren sollen.“

Schon heute müssen sich bundes­weit tätige Unter­nehmen durch 14 verschie­dene landes­recht­liche Tarift­reu­e­re­ge­lungen mit 219 Para­grafen arbeiten – ein unüber­sicht­li­cher Flick­en­tep­pich aus unter­schied­li­chen Schwel­len­werten und Vorgaben. Statt diese Komple­xität abzubauen, schafft das Bunde­s­t­a­rift­reu­e­ge­setz einen weiteren büro­kra­ti­schen Überbau, der in weiten Teilen sogar über die landes­recht­li­chen Vorgaben hinaus­geht.

Zander warnt, dass der deutsche Mittel­stand durch die neuen Rege­lungen weiter belastet und im inter­na­ti­o­nalen Wett­be­werb zurück­ge­worfen werde. Viele kleine und mittel­stän­di­sche Unter­nehmen könnten öffent­liche Aufträge künftig kaum noch rechts­si­cher bear­beiten – ähnlich wie bereits beim Liefer­ket­ten­ge­setz, das gerade für kleinere Betriebe zu einem kaum zu bewäl­ti­genden Büro­kra­tie­paket geworden sei.

„Beim Liefer­ket­ten­ge­setz wurde bereits nach kurzer Zeit deutlich, dass es in der Praxis kaum hand­habbar ist. Genau dieser Irrweg droht nun erneut. Sinnlose Büro­kratie ist immer falsch, aber völlig unver­ständ­lich ist sie, wenn gleich­zeitig verspro­chen wird, die Wirt­schaft spürbar bei Büro­kratie und Regu­lie­rung zu entlasten“, so Zander.