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Die Bundesregierung darf dieser Richtlinie so nicht zustimmen!

EU-Liefer­ket­ten­richt­linie

Am 13. Dezember 2023 findet die nächste – und mögli­cher­weise entschei­dende – Verhand­lungs­runde zwischen dem Euro­pä­i­schen Parlament und den Mitglied­s­taaten zur geplanten EU-Liefer­ket­ten­richt­linie statt. Diese würde das sich noch in der Umsetzung befind­liche deutsche Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz nochmals erheblich verschärfen. Dabei geht es vor allem um die Frage nach der zivil­recht­li­chen Haftung der Unter­nehmen bei Menschen­rechts­ver­let­zungen und Umwelt­schäden in der gesamten Liefer­kette. Diese wurde im deutschen Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz aus guten Gründen ausge­schlossen. Der Arbeit­ge­ber­ver­band Gesamt­me­tall fordert die Bundes­re­gie­rung deshalb dringend auf, der Richt­linie in der aktuellen Form nicht zuzu­stimmen.

Gesamt­me­tall-Präsident Dr. Stefan Wolf: „Unter­neh­mens­lei­tungen sollen für Dinge haften, die sie selbst gar nicht kontrol­lieren können.“ Nach dem aktuellen Stand der EU-Liefer­ket­ten­richt­linie wären bei fahr­läs­sigen oder vorsätz­li­chen Verlet­zungen der Sorg­falts­pflichten Geschäfts­führer und Vorstände sogar persön­lich und mit ihrem Privat­ver­mögen haftbar. Zugleich würden auch die Haftungs­ri­siken für Aufsichts­räte steigen.

Dr. Stefan Wolf verwies weiter darauf, dass die Bundes­re­gie­rung schrift­lich erklärt habe, einer Richt­linie nur dann zuzu­stimmen, wenn sie gewisse Ausnahmen bei der Haftung („safe harbour“) für Unter­nehmen vorsehe. Nun gibt es jedoch starke Tendenzen innerhalb der Bundes­re­gie­rung, von dieser Bedingung abzu­rücken. „Wenn die Bundes­re­gie­rung von dieser Erklärung abrücken sollte, käme dies einem glatten Wortbruch gleich. Eine schnelle Einigung darf nicht zu Lasten der Qualität der Gesetz­ge­bung gehen“, kommen­tiert der Gesamt­me­tall-Präsident den geplanten Stra­te­gie­wechsel.

Schon die Vorgaben durch das deutsche Liefer­ket­ten­ge­setz haben dazu geführt, dass sich die Unter­nehmen versuchen gegenüber ihren Liefe­ranten schrift­lich abzu­si­chern. Gerade kleine und mittelere Unter­nehmen, die in vielen Liefer­netz­werken aktiv sind, sind mit dieser Büro­kratie und den damit verbun­denen Rechts­fragen völlig über­for­dert. „Wenn nun noch eine euro­pa­weite zivil­recht­liche Haftung droht, wäre das Chaos perfekt“, so Dr. Stefan Wolf abschlie­ßend.