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Die Bundesregierung darf dieser Richtlinie so nicht zustimmen!

EU-Lieferkettenrichtlinie

Am 13. Dezember 2023 findet die nächste – und möglicherweise entscheidende – Verhandlungsrunde zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten zur geplanten EU-Lieferkettenrichtlinie statt. Diese würde das sich noch in der Umsetzung befindliche deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nochmals erheblich verschärfen. Dabei geht es vor allem um die Frage nach der zivilrechtlichen Haftung der Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in der gesamten Lieferkette. Diese wurde im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus guten Gründen ausgeschlossen. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall fordert die Bundesregierung deshalb dringend auf, der Richtlinie in der aktuellen Form nicht zuzustimmen.

Gesamtmetall-Präsident Dr. Stefan Wolf: „Unternehmensleitungen sollen für Dinge haften, die sie selbst gar nicht kontrollieren können.“ Nach dem aktuellen Stand der EU-Lieferkettenrichtlinie wären bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungen der Sorgfaltspflichten Geschäftsführer und Vorstände sogar persönlich und mit ihrem Privatvermögen haftbar. Zugleich würden auch die Haftungsrisiken für Aufsichtsräte steigen.

Dr. Stefan Wolf verwies weiter darauf, dass die Bundesregierung schriftlich erklärt habe, einer Richtlinie nur dann zuzustimmen, wenn sie gewisse Ausnahmen bei der Haftung („safe harbour“) für Unternehmen vorsehe. Nun gibt es jedoch starke Tendenzen innerhalb der Bundesregierung, von dieser Bedingung abzurücken. „Wenn die Bundesregierung von dieser Erklärung abrücken sollte, käme dies einem glatten Wortbruch gleich. Eine schnelle Einigung darf nicht zu Lasten der Qualität der Gesetzgebung gehen“, kommentiert der Gesamtmetall-Präsident den geplanten Strategiewechsel.

Schon die Vorgaben durch das deutsche Lieferkettengesetz haben dazu geführt, dass sich die Unternehmen versuchen gegenüber ihren Lieferanten schriftlich abzusichern. Gerade kleine und mittelere Unternehmen, die in vielen Liefernetzwerken aktiv sind, sind mit dieser Bürokratie und den damit verbundenen Rechtsfragen völlig überfordert. „Wenn nun noch eine europaweite zivilrechtliche Haftung droht, wäre das Chaos perfekt“, so Dr. Stefan Wolf abschließend.