Zur heutigen Übergabe des Abschlussberichts der Kommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ an Bundesfamilienministerin Karin Prien sagte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Für die Tarifvertragspartien und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie nicht zu einem Fiasko werden, in dem die Tarifautonomie beschädigt und Tarifverträge willkürlich durch staatliche Entscheidungen beseitigt werden können. Bisher gilt die Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen, wonach der Staat nicht die Angemessenheit von tariflichen Regelungen zu bewerten hat. Demgegenüber sind Verstöße von Tarifverträgen gegen höherrangiges Recht durch die Gerichte feststellbar. Bei dieser strikten Trennung muss es bleiben.“
Die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie könne für mehr Transparenz bei der Bezahlung sorgen. Sie dürfe aber nicht dazu führen, dass tarifvertragliche Regelungen zukünftig von den Gerichten auf ihre Angemessenheit überprüft werden dürfen. Das würden Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbieten. Zwar sei auch die Lohngleichheit nach Art. 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unmittelbar wirkendes Grundrecht, aber allein aufgrund der Aushandlungsprozesse von Tarifverträgen unter Beteiligung von Arbeitgebern und Gewerkschaften sei eine Diskriminierung durch Tarifverträge faktisch ausgeschlossen.
Zander dankte der Kommission für ihre sachorientierte, praxisnahe Arbeit und die Einbindung von Sachverständigen aus den Unternehmen: „Gerade bei gut gemeinten Richtlinien aus Brüssel zeigt sich immer wieder, dass diese ohne jede Berücksichtigung der bestehenden betrieblichen Praxis formuliert und ohne Rücksicht auf bestehende Lösungen durchgepeitscht werden. Umso erfreulicher ist, dass sich die Kommission entschlossen hat, Praktiker zu befragen, um so eine pragmatische, realitätsnahe Umsetzung der EU-Richtlinie zu ermöglichen.“ Dabei bleibe klar, dass das Ziel, die statistische Entgeltlücke zu schließen, durch diese Richtlinie nie erreicht werden kann, weil sie nicht an den tatsächlichen Gründen für Entgeltunterschiede ansetzt.
„Ob es wirklich sinnvoll ist, in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und bei dem grassierenden Unmut auf allen Ebenen über den Brüsseler Bürokratiefetisch ausgerechnet jene Vorhaben des Koalitionsvertrags mit Vorrang zu betreiben, die noch mehr Bürokratie einführen, ohne den versprochenen Nutzen zu erreichen, muss die Bundesregierung selbst wissen. Aber wenn sie schon an diesem Projekt festhält, muss sie die wenigen Spielräume, die die Richtlinie lässt, auch zu Gunsten der Wirtschaft nutzen und darf nicht noch zusätzliche Auflagen für die deutsche Wirtschaft draufsatteln“, so Zander abschließend.
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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