Am kommenden Sonntag, 07.06.2026, endet die nationale Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Doch nur ganz wenige EU-Mitgliedstaaten – so viel steht bereits fest – werden die Richtlinie fristgerecht umsetzen, nämlich nur Italien, Malta und die Slowakei. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten ist von einer vollständigen Umsetzung noch weit entfernt. Die schwedische Regierung fordert inzwischen sogar offen eine Verschiebung der Umsetzungsfrist und eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinie auf EU-Ebene.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Die EU erlebt mit der Entgelttransparenzrichtlinie ein regelrechtes Umsetzungsdesaster. Wenn die große Mehrheit der Mitgliedstaaten die Frist verfehlt oder die Anwendung verschieben muss, sollte die Europäische Kommission dies nicht als nationales Vollzugsproblem abtun. Die Schwierigkeiten liegen in der Richtlinie selbst. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Richtlinie erhebliche praktische, rechtliche und administrative Probleme für die Unternehmen in der Umsetzung verursachen wird. Deswegen sollte die Europäische Kommission die Umsetzungsrealität in den Mitgliedstaaten anerkennen und die Richtlinie grundlegend überprüfen. Insbesondere muss die Angemessenheitsvermutung für Tarifverträge gelten – also die gesetzliche Vermutung, dass tarifvertraglich vereinbarte Eingruppierungs- und Vergütungssysteme die Anforderungen an diskriminierungsfreie und geschlechtsneutrale Entgeltstrukturen bereits erfüllen.“
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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