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Entgelttransparenzrichtlinie ist für die EU ein Umsetzungsdesaster

Erhebliche Probleme für die Unternehmen

Am kommenden Sonntag, 07.06.2026, endet die nationale Umset­zungs­frist der EU-Entgelt­trans­pa­renz­richt­linie. Doch nur ganz wenige EU-Mitglied­s­taaten – so viel steht bereits fest – werden die Richt­linie frist­ge­recht umsetzen, nämlich nur Italien, Malta und die Slowakei. Die große Mehrheit der Mitglied­s­taaten ist von einer voll­stän­digen Umsetzung noch weit entfernt. Die schwe­di­sche Regierung fordert inzwi­schen sogar offen eine Verschie­bung der Umset­zungs­frist und eine grund­le­gende Über­a­r­bei­tung der Richt­linie auf EU-Ebene.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Die EU erlebt mit der Entgelt­trans­pa­renz­richt­linie ein regel­rechtes Umset­zungs­de­saster. Wenn die große Mehrheit der Mitglied­s­taaten die Frist verfehlt oder die Anwendung verschieben muss, sollte die Euro­pä­i­sche Kommis­sion dies nicht als nati­o­nales Voll­zugs­pro­blem abtun. Die Schwie­rig­keiten liegen in der Richt­linie selbst. Wir haben von Anfang an darauf hinge­wiesen, dass die Richt­linie erheb­liche prak­ti­sche, recht­liche und admi­nis­tra­tive Probleme für die Unter­nehmen in der Umsetzung verur­sa­chen wird. Deswegen sollte die Euro­pä­i­sche Kommis­sion die Umset­zungs­re­a­lität in den Mitglied­s­taaten aner­kennen und die Richt­linie grund­le­gend über­prüfen. Insbe­son­dere muss die Ange­mes­sen­heits­ver­mu­tung für Tarif­ver­träge gelten – also die gesetz­liche Vermutung, dass tarif­ver­trag­lich verein­barte Eingrup­pie­rungs- und Vergü­tungs­sys­teme die Anfor­de­rungen an diskri­mi­nie­rungs­freie und geschlechts­neu­trale Entgeltstruk­turen bereits erfüllen.“