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EU-Kommission muss doppelte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unternehmen vollständig beseitigen

Liefer­ketten-Sorg­falts­pflichten

Die Sorg­falts­pflichten in der Liefer­kette von Batterien nach der EU-Batterie-Verord­nung werden um zwei Jahre verschoben. Ein entspre­chender Vorschlag der Kommis­sion fand gestern im Euro­pä­i­schen Parlament eine Mehrheit. Damit ist der Weg frei für eine schnelle Annahme der Verschie­bung – ansonsten würden die Sorg­falts­pflichten bereits ab 18. August 2025 gelten.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Seit Jahren verspricht die EU Büro­kra­tie­abbau und Entlas­tung für die Unter­nehmen, hat aber mit der Liefer­ketten-Richt­linie, der Konflikt­mi­ne­ra­lien-Verord­nung, der Entwal­dungs-Verord­nung, der Batterie-Verord­nung und der Zwangs­a­r­beits­pro­dukte-Verord­nung sage und schreibe fünf unter­schied­liche EU-Regimes, die Unter­nehmen die Einhal­tung von Sorg­falts­pflichten in der Liefer­kette vorschreiben. Das ist ein heilloses Durch­ein­ander, sorgt für große Rechts­un­si­cher­heit und verviel­facht den büro­kra­ti­schen Aufwand für die Unter­nehmen. Nun ist zumindest etwas Zeit gewonnen, dieses Chaos wirklich anzugehen. Die Kommis­sion muss jetzt Dopp­lungen gründlich besei­tigen. Die Verschie­bung der Sorg­falts­pflichten aus der Batterie-Verord­nung ist daher ein erster wichtiger Schritt.“

Die Über­schnei­dungen der genannten EU-Rechts­akten in der Gesamt­me­tall-Übersicht können Sie hier nachlesen.