Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Batterien nach der EU-Batterie-Verordnung werden um zwei Jahre verschoben. Ein entsprechender Vorschlag der Kommission fand gestern im Europäischen Parlament eine Mehrheit. Damit ist der Weg frei für eine schnelle Annahme der Verschiebung – ansonsten würden die Sorgfaltspflichten bereits ab 18. August 2025 gelten.
Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Seit Jahren verspricht die EU Bürokratieabbau und Entlastung für die Unternehmen, hat aber mit der Lieferketten-Richtlinie, der Konfliktmineralien-Verordnung, der Entwaldungs-Verordnung, der Batterie-Verordnung und der Zwangsarbeitsprodukte-Verordnung sage und schreibe fünf unterschiedliche EU-Regimes, die Unternehmen die Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorschreiben. Das ist ein heilloses Durcheinander, sorgt für große Rechtsunsicherheit und vervielfacht den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen. Nun ist zumindest etwas Zeit gewonnen, dieses Chaos wirklich anzugehen. Die Kommission muss jetzt Dopplungen gründlich beseitigen. Die Verschiebung der Sorgfaltspflichten aus der Batterie-Verordnung ist daher ein erster wichtiger Schritt.“
Die Überschneidungen der genannten EU-Rechtsakten in der Gesamtmetall-Übersicht können Sie hier nachlesen.
Alexander Dennebaum
Pressesprecher
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