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Europäische Betriebsräterichtlinie ablehnen!

Abstim­mung im Euro­pä­i­schen Parlament

Gesamt­me­tall kriti­siert die übereilte Über­a­r­bei­tung der Euro­pä­i­schen Betriebs­rä­te­richt­linie. Diese würde beste­hende Abkommen außer Kraft setzen. Deshalb ruft Gesamt­me­tall die Abge­ord­neten des Beschäf­ti­gungs­aus­schusses im Euro­pä­i­schen Parlament auf, bei der morgigen Abstim­mung diesem Vorschlag nicht zuzu­stimmen!

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Die Unter­nehmen, die früh erkannt haben, dass Euro­pä­i­sche Betriebs­räte einen positiven Beitrag zur Unter­neh­mens­kultur leisten könnten, sollten nicht durch neue strengere Auflagen bestraft werden. Altbe­währte Verein­ba­rungen müssen bestehen bleiben. Der aktuell vorlie­gende Vorschlag will jedoch alle beste­henden Abkommen abschaffen und Unter­nehmen dazu verpflichten, diese von Grund auf neu zu verhan­deln.“

Ein weiterer Kritik­punkt: Wird behauptet, das Manage­ment habe gegen Infor­ma­tions- und Konsul­ta­ti­ons­re­geln verstoßen, könnten Arbeit­neh­mer­ver­treter künftig über einst­wei­lige Verfü­gungen eine vorüber­ge­hende Ausset­zung von Entschei­dungen erzwingen. Bei den Euro­pä­i­schen Betriebs­räten handelt es sich aber nicht um Mitbe­stim­mungs­or­gane, sondern um Gremien zur Infor­ma­tion und Konsul­ta­tion. „Über die Hintertür soll hier aus einem Infor­ma­ti­ons­gre­mium ein Mitbe­stim­mungs­gre­mium gemacht werden. Dafür hat der Beschäf­ti­gungs­aus­schuss schlichtweg keine Rechts­grund­lage im EU-Vertrag“, so Oliver Zander.

Zudem kriti­siert Gesamt­me­tall das extrem beschleu­nigte parla­men­ta­ri­sche Verfahren. „Es wirkt wie Notfall­ge­setz­ge­bung. Eine vernünf­tige Befassung mit den Inhalten der Richt­linie und die Suche nach ausge­wo­genen und vernünf­tigen Lösungen ist dadurch schlicht unmöglich. Das einzig Sinnvolle wäre, den Vorschlag abzu­lehnen und nach der Euro­pa­wahl nochmal in Ruhe zu verhan­deln“, sagte Oliver Zander abschlie­ßend.

Die Euro­pä­i­sche Betriebs­rä­te­richt­linie soll das Recht auf länder­über­grei­fende Infor­ma­tion und Konsul­ta­tion von Arbeit­neh­mer­ver­tre­tern in gemein­schafts­weit operie­renden Unter­nehmen und Unter­neh­mens­gruppen sicher­stellen. Dieses Ziel soll durch die Einrich­tung eines Euro­pä­i­schen Betriebs­rates oder anderer ange­mes­sener Verfahren erreicht werden.