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Fair Labour Mobility Package: Echte Freizügigkeit wagen

Immer mehr Bürokratie

Die Politik betont die Bedeutung des Binnenmarktes bei jeder Gelegenheit. Doch die Regeln zur Arbeitnehmermobilität sind nur schwer aus den Charts der „terrible ten“ zu verdrängen, schreibt Stefan Solle, Leiter der Abteilung Internationale Beziehungen bei Gesamtmetall, in einem Standpunkt bei Table.Media:

Der euro­pä­i­sche Binnen­markt ist für die deutsche Metall- und Elektro-Industrie zentral. 2025 expor­tierte sie 51 Prozent der Waren in die EU. Häufig verkaufen Unter­nehmen nicht nur Maschinen oder Anlagen, sondern instal­lieren, warten und repa­rieren sie auch. Diese indus­trie­nahen Dienst­leis­tungen verbinden Frei­zü­gig­keit für Waren und Arbeit­nehmer untrennbar. Es braucht Mita­r­beiter vor Ort, ohne Entsen­dungen geht es also nicht.

Die Politik betont die Bedeutung des Binnen­marktes bei jeder Gele­gen­heit. So forderten die Staats- und Regie­rungs­chefs bei ihrem Treffen im März, die Vertie­fung des Binnen­markts liege „in der vordring­li­chen gemein­samen Verant­wor­tung aller Mitglied­s­taaten und Organe der EU“. Dazu sollen die in der Binnen­markt­stra­tegie 2025 genannten Hinder­nisse abgebaut werden.

Auch die Arbeit­neh­mermo­bi­lität ist dort bei den „terrible ten“ aufge­listet. Bis März 2027 soll es dazu „konkrete und greifbare Fort­s­chritte“ geben. Vorder­gründig passen dazu die Posi­tiv­nach­richten der letzten Wochen. Nach über zehn Jahren gelang den EU-Insti­tu­ti­onen eine Reform der „883-Verord­nung“, die unter anderem das anzu­wen­dende Sozi­a­l­ver­si­che­rungs­recht bei Entsen­dungen koor­di­niert. Auch zur „eDe­cla­ra­tion“ für die arbeits­recht­liche Entsen­de­mel­dung wurde ein Kompro­miss gefunden.

Das ist ein guter Anfang, reicht aber nicht, um die Regeln zur Arbeit­neh­mermo­bi­lität aus den Charts der „terrible ten“ zu verdrängen. Zwar wurden prag­ma­ti­sche Ausnahmen zur A1-Beschei­ni­gung für Dien­st­reisen gefunden. Aller­dings teuer erkauft: Künftig ist für alle anderen Fälle zwingend eine A1 zu bean­tragen. Und die eDecla­ra­tion? Sie basiert zwar auf einer Verord­nung, gilt also unmit­telbar in allen Mitglied­s­taaten. Ihre Anwendung ist aber frei­willig, was die Einheit­lich­keit im Binnen­markt wieder kaputt macht. Mittel­fristig muss es ein zentrales Entsen­de­portal und euro­pa­weit einheit­liche Melde­re­geln geben; die eDecla­ra­tion in der jetzigen Form kann nur ein Zwischen­schritt sein.

Ist es so schwer, sich auf gemein­same Regeln für den Binnen­markt zu verstän­digen? Wie kann es sein, dass die Staats- und Regie­rungs­chefs einstimmig kraftvoll klingende Schluss­fol­ge­rungen verab­schieden – und sich die Fach­mi­nister am konkreten Dossier jahrelang nicht einmal mit quali­fi­zierter Mehrheit einigen Auch der Euro­pä­i­sche Rech­nungshof rügte Anfang dieses Jahres, dass die „Maß­nahmen der Kommis­sion zur Besei­ti­gung von Hinder­nissen für grenz­über­schrei­tende Dienst­leis­tungen nach wie vor unzu­rei­chend“ seien und „ihren Ansätzen klare Ziele, ein Fokus auf die wirt­schaft­li­chen Auswir­kungen sowie stra­te­gi­scher Ehrgeiz“ fehle. Dem ist nichts hinzu­zu­fügen.

Damit liegen die Hoff­nungen auf dem „Fair Labour Mobility Package“. Die Kommis­sion will es im September vorlegen, sich dabei aber auf drei Punkte (ESSPASS, ELA-Mandat und „skills mobility“) beschränken. Das reicht nicht.

Die Probleme der Unter­nehmen in der täglichen Entsen­de­praxis werden so nicht gelöst. Es klingt einfach: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Das Prinzip stellt Unter­nehmen aber vor fast unlösbare Fragen. Welche Entgelt­gruppe im fran­zö­si­schen Tarif­ver­trag gilt für den deutschen Ingenieur, wenn er für drei Tage zum Kunden nach Lyon muss? Entgelt­gruppe 14 mit Entwick­lungs­stufe? Oder doch EG 15? Können verpflich­tende Entgelt­be­stand­teile des Ziel­landes ange­rechnet werden?

Aktuell kann all das niemand rechts­si­cher beant­worten. Die Euro­pä­i­sche Arbeits­be­hörde (ELA) arbeitet seit Jahren an einem Online-Entgelt­rechner, der jetzt zumindest für den Trans­port­s­ektor kommen soll. Die ELA traut aber ihrer Arbeit offenbar selbst nur wenig. Das Ergebnis soll nur „Ori­en­tie­rung“ bieten. Verbind­lich­keit? Schutz des Unter­neh­mens vor Sank­ti­onen, das sich an das so ermit­telte Entgelt hält? Fehl­an­zeige! Zugleich haften Unter­nehmen bereits seit sechs Jahren dafür.

Zur Erin­ne­rung: Diese Regeln sollen „Sozi­al­dum­ping“ verhin­dern. Sie gelten aber auch für gutbe­zahlte Inge­ni­eure und Geschäfts­führer, wenn diese dienst­lich ins EU-Ausland müssen. Lohn­aus­beu­tung ist hier eher nicht zu erwarten.

Dabei ist doch längst eine Lösung gefunden: Für Fach­kräfte aus dem Nicht-EU-Ausland sieht die „Blue-Card-Richt­linie“ seit 2009 eine Entgeltschwelle vor. Die Mitglied­s­taaten können selbst festlegen, ab welcher Entgelt­höhe verein­fachte Melde- und Doku­men­ta­ti­ons­pflichten gelten. Das macht die Beschäf­ti­gung von quali­fi­zierten Dritt­staats­an­ge­hö­rigen unbü­ro­kra­ti­scher als für EU-Bürger. Das ist schlichtweg nicht nach­voll­ziehbar.

Wir brauchen solche prag­ma­ti­schen Lösungen, um Mobilität wirksam zu erleich­tern und gleich­zeitig „Fairness“ zu garan­tieren. Selbst die Kommis­sion erkennt an, dass sich Risiken bei Entsen­dungen je nach Beschäf­tigten und Branchen stark unter­scheiden. Sie muss sich endlich trauen, dies auch anzugehen. Auch die Mitglied­s­taaten müssen nach ihren großen Worten in (unver­bind­li­chen) Schluss­fol­ge­rungen im Gesetz­ge­bungs­pro­zess auch konkrete Ergeb­nisse liefern, statt auf ihren vermeint­lich besten nati­o­nalen Lösungen zu beharren.