Die Politik betont die Bedeutung des Binnenmarktes bei jeder Gelegenheit. Doch die Regeln zur Arbeitnehmermobilität sind nur schwer aus den Charts der „terrible ten“ zu verdrängen, schreibt Stefan Solle, Leiter der Abteilung Internationale Beziehungen bei Gesamtmetall, in einem Standpunkt bei Table.Media:
Der europäische Binnenmarkt ist für die deutsche Metall- und Elektro-Industrie zentral. 2025 exportierte sie 51 Prozent der Waren in die EU. Häufig verkaufen Unternehmen nicht nur Maschinen oder Anlagen, sondern installieren, warten und reparieren sie auch. Diese industrienahen Dienstleistungen verbinden Freizügigkeit für Waren und Arbeitnehmer untrennbar. Es braucht Mitarbeiter vor Ort, ohne Entsendungen geht es also nicht.
Die Politik betont die Bedeutung des Binnenmarktes bei jeder Gelegenheit. So forderten die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Treffen im März, die Vertiefung des Binnenmarkts liege „in der vordringlichen gemeinsamen Verantwortung aller Mitgliedstaaten und Organe der EU“. Dazu sollen die in der Binnenmarktstrategie 2025 genannten Hindernisse abgebaut werden.
Auch die Arbeitnehmermobilität ist dort bei den „terrible ten“ aufgelistet. Bis März 2027 soll es dazu „konkrete und greifbare Fortschritte“ geben. Vordergründig passen dazu die Positivnachrichten der letzten Wochen. Nach über zehn Jahren gelang den EU-Institutionen eine Reform der „883-Verordnung“, die unter anderem das anzuwendende Sozialversicherungsrecht bei Entsendungen koordiniert. Auch zur „eDeclaration“ für die arbeitsrechtliche Entsendemeldung wurde ein Kompromiss gefunden.
Das ist ein guter Anfang, reicht aber nicht, um die Regeln zur Arbeitnehmermobilität aus den Charts der „terrible ten“ zu verdrängen. Zwar wurden pragmatische Ausnahmen zur A1-Bescheinigung für Dienstreisen gefunden. Allerdings teuer erkauft: Künftig ist für alle anderen Fälle zwingend eine A1 zu beantragen. Und die eDeclaration? Sie basiert zwar auf einer Verordnung, gilt also unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ihre Anwendung ist aber freiwillig, was die Einheitlichkeit im Binnenmarkt wieder kaputt macht. Mittelfristig muss es ein zentrales Entsendeportal und europaweit einheitliche Melderegeln geben; die eDeclaration in der jetzigen Form kann nur ein Zwischenschritt sein.
Ist es so schwer, sich auf gemeinsame Regeln für den Binnenmarkt zu verständigen? Wie kann es sein, dass die Staats- und Regierungschefs einstimmig kraftvoll klingende Schlussfolgerungen verabschieden – und sich die Fachminister am konkreten Dossier jahrelang nicht einmal mit qualifizierter Mehrheit einigen Auch der Europäische Rechnungshof rügte Anfang dieses Jahres, dass die „Maßnahmen der Kommission zur Beseitigung von Hindernissen für grenzüberschreitende Dienstleistungen nach wie vor unzureichend“ seien und „ihren Ansätzen klare Ziele, ein Fokus auf die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie strategischer Ehrgeiz“ fehle. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Damit liegen die Hoffnungen auf dem „Fair Labour Mobility Package“. Die Kommission will es im September vorlegen, sich dabei aber auf drei Punkte (ESSPASS, ELA-Mandat und „skills mobility“) beschränken. Das reicht nicht.
Die Probleme der Unternehmen in der täglichen Entsendepraxis werden so nicht gelöst. Es klingt einfach: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“. Das Prinzip stellt Unternehmen aber vor fast unlösbare Fragen. Welche Entgeltgruppe im französischen Tarifvertrag gilt für den deutschen Ingenieur, wenn er für drei Tage zum Kunden nach Lyon muss? Entgeltgruppe 14 mit Entwicklungsstufe? Oder doch EG 15? Können verpflichtende Entgeltbestandteile des Ziellandes angerechnet werden?
Aktuell kann all das niemand rechtssicher beantworten. Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) arbeitet seit Jahren an einem Online-Entgeltrechner, der jetzt zumindest für den Transportsektor kommen soll. Die ELA traut aber ihrer Arbeit offenbar selbst nur wenig. Das Ergebnis soll nur „Orientierung“ bieten. Verbindlichkeit? Schutz des Unternehmens vor Sanktionen, das sich an das so ermittelte Entgelt hält? Fehlanzeige! Zugleich haften Unternehmen bereits seit sechs Jahren dafür.
Zur Erinnerung: Diese Regeln sollen „Sozialdumping“ verhindern. Sie gelten aber auch für gutbezahlte Ingenieure und Geschäftsführer, wenn diese dienstlich ins EU-Ausland müssen. Lohnausbeutung ist hier eher nicht zu erwarten.
Dabei ist doch längst eine Lösung gefunden: Für Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland sieht die „Blue-Card-Richtlinie“ seit 2009 eine Entgeltschwelle vor. Die Mitgliedstaaten können selbst festlegen, ab welcher Entgelthöhe vereinfachte Melde- und Dokumentationspflichten gelten. Das macht die Beschäftigung von qualifizierten Drittstaatsangehörigen unbürokratischer als für EU-Bürger. Das ist schlichtweg nicht nachvollziehbar.
Wir brauchen solche pragmatischen Lösungen, um Mobilität wirksam zu erleichtern und gleichzeitig „Fairness“ zu garantieren. Selbst die Kommission erkennt an, dass sich Risiken bei Entsendungen je nach Beschäftigten und Branchen stark unterscheiden. Sie muss sich endlich trauen, dies auch anzugehen. Auch die Mitgliedstaaten müssen nach ihren großen Worten in (unverbindlichen) Schlussfolgerungen im Gesetzgebungsprozess auch konkrete Ergebnisse liefern, statt auf ihren vermeintlich besten nationalen Lösungen zu beharren.