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Gesamtmetall begrüßt Gesetzentwurf zum Kurzarbeitergeld

Anpassung der Verord­nungs­er­mäch­ti­gungen beim Kurz­a­r­bei­ter­geld

Berlin. Zum Refe­ren­ten­ent­wurf des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales erklärt Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander:

„Sollte es tatsäch­lich im Herbst oder Winter zu einer Gasnot­lage kommen, befürchten wir massive Produk­ti­onss­topps und Liefer­ket­te­na­b­risse. Unter­nehmen und ihre Beschäf­tigten würden eine weitere exis­ten­ti­elle Krise durch­stehen müssen. 2008/2009 und 2020/2021 haben die Krisen­re­ge­lungen des Kurz­a­r­bei­ter­geldes – insbe­son­dere die voll­stän­dige Erstat­tung der Sozi­a­l­ver­si­che­rungs­bei­träge und die weiteren Erleich­te­rungen für den Bezug von Kurz­a­r­bei­ter­geld – es den Unter­nehmen ermög­licht, Millionen Arbeits­plätze in Deut­sch­land zu erhalten. Wir begrüßen ausdrü­ck­lich, dass die Bundes­re­gie­rung nun dafür Sorge tragen will, im Falle des Falles die Krisen­re­ge­lungen des Kurz­a­r­bei­ter­geldes kurz­fristig einsetzen zu können.“