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Gesamtmetall fordert Omnibus-Verfahren auszuweiten

Büro­kratie

Der Gesamt­ver­band der Arbeit­ge­ber­ver­bände der Metall- und Elektro-Industrie, Gesamt­me­tall, plädiert dafür, das Omnibus-Verfahren auszu­weiten. In einer Analyse von sieben EU-Richt­li­nien und -Verord­nungen, die Table.Briefings vorliegt, kommt er zu dem Schluss, dass die Über­schnei­dungen der Gesetze größer seien als bisher ange­nommen.

„Nach den aktuellen Plänen der EU-Kommis­sion ist der Omnibus nur ein Taxi mit drei Sitz­plätzen. Die Begren­zung der anste­henden Omnibus-Verord­nung auf Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tungs- und Liefer­ketten-Richt­linie sowie Taxonomie-Verord­nung reicht bei Weitem nicht aus“, sagte Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander zu Table.Briefings.

Demnach müssten auch die Zwangs­a­r­beits­pro­dukte-, Entwal­dungs-, Konflikt­mi­ne­ra­lien- und Batterie-Verord­nung einbe­zogen werden. „Die darin enthal­tenen produkt­be­zo­genen Sorg­falts­pflichten sind über­f­lüssig und müssen gestri­chen werden, da sie bereits über die Liefer­ketten-Richt­linie abgedeckt sind.“

Der Gesamt­me­tall-Analyse zufolge finden sich zudem Wider­sprüche in den Texten. So verweise etwa die euro­pä­i­sche Liefer­ketten-Richt­linie (CSDDD) zum Teil darauf, dass Spezi­fi­zie­rungen in der Entwal­dungs-Verord­nung (EUDR) „maß­ge­bend“ seien. In der EUDR heiße es wiederum, dass man auch andere Rechts­akte der Union „nicht ausschließen“ dürfe. Unklar bleibe also, welche Verord­nung anzu­wenden ist.

Zander: „Die EU-Kommis­sion muss jetzt einen umfas­senden Vorschlag zu allen sieben Rechts­akten vorlegen, wenn sie es mit der Büro­kra­tie­ent­las­tung für die Unter­nehmen wirklich ernst meint. Aus dem Taxi muss ein voll­wer­tiger Omnibus werden.“

Ob die Gesetze auch hinsicht­lich des Klima- und Umwelt­schutzes zu wenig aufein­ander abge­stimmt sind, hat Gesamt­me­tall nicht betrachtet.

Derweil weist die EU-Kommis­sion Kritik an der Durch­füh­rung des Omnibus-Schnell­ver­fah­rens zurück. Vergan­gene Woche hatten Umwelt- und Sozi­al­or­ga­ni­sa­ti­onen es als „chao­tisch“ und „nicht demo­kra­tisch“ bezeichnet, weil es unter anderem kein formelles Anhö­rungs­ver­fahren gebe. Auch unter­suche die Kommis­sion die möglichen Folgen, die aus der geplanten Verein­fa­chung von Nach­hal­tig­keits­ge­setzen resul­tieren, nicht ausrei­chend und ignoriere frühere Ergeb­nisse.

Ein Sprecher der Kommis­sion teilte Table.Briefings nun mit, dass es bereits „aus­gie­bige“ Impact Assess­ments zu den Gesetzen gegeben habe. Ange­sichts der drän­genden Heraus­for­de­rungen vieler Unter­nehmen brauche es statt­dessen „zügiges Handeln“. Geplant sei aber, einen Analy­se­be­richt zu erstellen, so der Sprecher. Diese Vorge­hens­weise stünde im Einklang mit der eigenen Better Regu­la­tion Policy, da es sich um einen dring­li­chen Fall handele.

Für Gewerk­schaften und NGOs sind die Ergeb­nisse der erst kürzlich durch­ge­führten Impact Assess­ments hingegen ein wesent­li­cher Grund, an dem Schnell­ver­fahren zu zweifeln. So kam etwa das Impact Assess­ment zum EU-Liefer­ket­ten­ge­setz (CSDDD) zu dem Fazit, dass Unter­nehmen durch das Gesetz zwar kurz­fristig einen Wett­be­werbs­nach­teil hätten, die zusätz­li­chen Kosten für sie jedoch „immer noch relativ gering“ ausfielen. Mittel- und lang­fristig könnten sie laut damaliger Aussage der Kommis­sion sogar Wett­be­werbs­vor­teile erwarten.