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Gesamtmetall legt Gesetzentwurf zu Schlichtungen im Arbeitskampf vor

Mehr Klarheit bei Tarif­kon­flikten

Die derzeit laufende Schlich­tung in der Tarif­runde des öffent­li­chen Dienstes ist ein aktuelles Beispiel für ein gene­relles Thema. So müssen Streiks grund­sätz­lich das letzte Mittel einer Tarif­aus­ein­an­der­set­zung sein. In vielen Tarif­kon­flikten wird aber inzwi­schen ohne Rücksicht auf den Verhand­lungs­stand und die beste­henden Eini­gungs­chancen gestreikt– und Streiks dienen zunehmend in erster Linie als Marke­ting­in­stru­ment der Gewerk­schaften zur Mitglie­der­ge­win­nung. Insbe­son­dere in der Daseins­vor­sorge führt der Arbeits­kampf nur um des Arbeits­kampfs willen zu schweren Schäden Dritter. Hier muss der Gesetz­geber dringend handeln.

Gesamt­me­tall-Präsident Dr. Stefan Wolf erklärte dazu: „Bei uns in der Metall- und Elektro-Industrie sind die Verhand­lungen auch nicht einfach, aber wir finden immer eine Lösung. Wo Tarif­par­teien jedoch nicht mehr in der Lage sind, ihre orga­ni­sa­ti­ons­po­li­ti­sche Logik zu durch­bre­chen, darf das nicht länger auf Kosten der Bürger und Unter­nehmen gehen. Dann ist auch der Gesetz­geber gefragt, Hilfe­stel­lungen zu geben.“

Gesamt­me­tall hat deshalb heute vor der Bundes­pres­se­kon­fe­renz nicht nur ein Gutachten von Dr. Hagen Lesch, Leiter des Themen­clus­ters Arbeits­welt und Tarif­po­litik beim Institut der deutschen Wirt­schaft (IW), mit einem umfas­senden Überblick zum tarif­li­chen Schlich­tungs­wesen in Deut­sch­land vorge­stellt, sondern auch einen konkreten Vorschlag eines Gesetzes zur Schlich­tung von Tarif­kon­flikten – erar­beitet von Prof. Dr. Richard Giesen, geschäfts­füh­render Direktor des Zentrums für Arbeits­be­zie­hungen und Arbeits­recht (ZAAR) an der Ludwig-Maxi­mi­lians-Univer­sität München, und Prof. Dr. Clemens Höpfner, geschäfts­füh­render Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirt­schafts­recht (AWR) der Univer­sität zu Köln.

Das Kernstück des Geset­zes­vor­schlags besagt: Jede Tarif­ver­trags­partei kann in einem Tarif­kon­flikt die Schlich­tung anrufen. Arbeits­kämpfe sind erst nach dem Scheitern der Schlich­tung zulässig und vor der Schlich­tung nur in einem sehr begrenzten Rahmen. Die gesetz­li­chen Vorgaben gelten dabei – mit Ausnahme bestimmter Rege­lungen für die Daseins­vor­sorge – nur nach­rangig, d. h. beste­hende tarif­liche Schlich­tungs­ab­kommen haben Vorrang.

Dr. Wolf betonte, es gehe nicht darum, das Streik­recht in Frage zu stellen. Es gehe vielmehr darum, überhaupt Leit­planken zu haben, um den Arbeits­kampf wieder zu dem zu machen, was er ursprüng­lich war: das letzte Mittel, die Ultima Ratio, um eine Tari­f­ei­ni­gung herbei­zu­führen. „Wenn das aktuelle Streik­ge­schehen in den Augen der Bevöl­ke­rung die Tarif­au­to­nomie insgesamt diskre­di­tiert, kann uns das nicht egal sein. Wir wollen die Tarif­au­to­nomie wieder stärken!“ Die künftige Bundes­re­gie­rung sei nun aufge­rufen, die richtigen gesetz­li­chen Maßnahmen zur Regu­lie­rung des Schlich­tungs­we­sens zügig auf den Weg zu bringen.

Das vorge­stellte Gutachten und den Geset­ze­s­ent­wurf sowie weitere Infor­ma­ti­onen finden Sie unter www.gesamt­me­tall.de/schlich­tungs­ge­setz.