Zum Inhalt springen

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen bedeuten Beitragserhöhung

Sozi­a­l­ab­gaben

In der Forderung aus der SPD, die Beitrags­be­mes­sungs­grenzen in der Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung anzuheben, sieht der Arbeit­ge­ber­ver­band Gesamt­me­tall einen Wider­spruch zum Koali­ti­ons­ver­trag, in dem die neue Bundes­re­gie­rung eine Stabi­li­sie­rung der Sozi­a­l­ver­si­che­rungs­bei­träge verspro­chen hat.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander verwies darauf, dass eine solche Erhöhung die Arbeit­nehmer in der Industrie massiv belasten würde. „Die vorge­schla­gene Anhebung auf die Beitrags­be­mes­sungs­grenzen der Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung, die derzeit bei 96.600 Euro liegt, würde für den durch­schnitt­li­chen Verdiener unserer Branche einer Mehr­be­las­tung von 555,80 Euro im Jahr entspre­chen. Diese Summe entspricht einer Beitrags­er­hö­hung von 1,68 Prozent­punkten. Bei einem Entwick­lungs­in­ge­nieur würde die Beitrags­be­las­tung um 3.151,58 Euro höher ausfallen, was sogar einer Beitrags­er­hö­hung von 9,53 Prozent­punkten entspräche.“

Klar sei, dass die demo­gra­fi­sche Entwick­lung alle Sozi­a­l­ver­si­che­rungen unter Druck setze. „Es bedarf einer Struk­tur­re­form der Sozi­a­l­ver­si­che­rungen. Mehr Geld ins System zu pumpen ist keine Lösung, im Gegenteil.“