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Jetzt muss die Bundesregierung zu ihrem Wort stehen!

EU-Liefer­ket­ten­richt­linie

Der Arbeit­ge­ber­ver­band Gesamt­me­tall kriti­siert die am Donners­tag­morgen ausge­han­delte Einigung der Verhand­lungs­führer des Euro­pä­i­schen Parla­ments und der EU-Mitglied­s­taaten zur geplanten EU-Liefer­ket­ten­richt­linie und fordert die Bundes­re­gie­rung auf, diese im Rat der EU zu stoppen.

Gesamt­me­tall-Präsident Dr. Stefan Wolf: „Schlechter hätten die Trilog­ver­hand­lungen nicht enden können. Die sozi­a­lis­ti­sche Regierung Spaniens hat sich als Rats­prä­si­dent­schaft offen­sicht­lich größte Mühe gegeben, eine möglichst schlechte, extrem büro­kra­ti­sche und teilweise uner­füll­bare Regelung durch­zu­setzen. Das ist kurz vor der Euro­pa­wahl im Juni 2024 ein Schlag ins Gesicht auch für die expor­t­o­ri­en­tierte deutsche Wirt­schaft. Die EU handelt wieder einmal stra­te­gisch wider­sprüch­lich, denn uner­füll­bare Anfor­de­rungen erzwingen den Rückzug aus vielen Ländern, was der Resilienz der Liefer­ketten weiter schadet und anderen Wirt­schafts­mächten Vorteile verschafft. Damit werden Menschen­rechte und Umwelt­stan­dards sogar geschwächt, was besonders tragisch ist. Die Bundes­re­gie­rung steht hier im Wort und muss diese Richt­linie nun auf der Ziel­ge­raden stoppen.“

Die derzeit verhan­delte EU-Liefer­ket­ten­richt­linie würde das sich noch in der Umsetzung befind­liche deutsche Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz nochmals erheblich verschärfen. Dabei geht es vor allem um die Frage der zivil­recht­li­chen Haftung der Unter­nehmen bei Menschen­rechts­ver­let­zungen und Umwelt­schäden in der gesamten Liefer­kette. Diese wurde im deutschen Liefer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz aus guten Gründen ausge­schlossen. Die Bundes­re­gie­rung hatte zuvor schrift­lich erklärt, der Liefer­ketten-Richt­linie nur dann zuzu­stimmen, wenn sie gewisse Ausnahmen bei der Haftung („safe harbour“) für Unter­nehmen vorsehe.