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Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Tarifrunde 2016 auf folgendes Gesamtpaket geeinigt. Es wurde eine Lösung gefunden, die sich vor allem durch die lange Laufzeit und eine Möglichkeit zur betrieblichen Flexibilität positiv auszeichnet. Die Nutzung der Differenzierungsmöglichkeiten wird eine geplante Evaluierung zeigen.
Entgelt
Die Gesamtlaufzeit des Abkommens beträgt 21 Monate vom 1. April 2016 bis zum 31. Dezember 2017. Nach zwei Nullmonaten erhalten Vollzeitbeschäftigte für den Monat Juni 2016 statt einer Tabellenerhöhung einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt 150,00 Euro. Der Pauschalbetrag für Auszubildende beträgt 65,00 Euro. Für die Monate April bis Juni 2016 gelten die bisherigen Tabellen weiter. Mit Wirkung vom 1. Juli 2016 erhöhen sich die Entgelte und Ausbildungsvergütungen in einer ersten Stufe um 2,8 Prozent. Ab 1. April 2017 folgt eine weitere Erhöhung um 2,0 Prozent.
Damit ergibt sich für das Kalenderjahr 2016 eine Belastung aus dem Tarifabschluss 2016 in Höhe von 2,14 Prozent und für das Kalenderjahr 2017 in Höhe von 2,67 Prozent. Für die Gesamtlaufzeit von 21 Monaten beträgt die Belastung aus dem Tarifabschluss 2,45 Prozent.
Differenzierung
In der Tarifrunde 2016 war es ein wichtiges Ziel, wieder eine Differenzierungsmöglichkeit für die Betriebe zu eröffnen. Die heterogene Lage der Unternehmen ist eine Herausforderung für den Flächentarifvertrag, die nicht allein über die bestehenden Möglichkeiten zum Abschluss von Ergänzungstarifverträgen gelöst werden kann.
Dieser Wiedereinstieg in die Differenzierung konnte nur durch das Zugeständnis einer Einbeziehung der IG Metall in das Umsetzungsverfahren gelingen. Im Gegenzug wurde eine Differenzierung nur zugunsten der Unternehmen vereinbart und man verständigte sich auf ein möglichst schnelles und einfaches Verfahren.
Die Auszahlung des Pauschalbetrages in Höhe von 150,00 Euro kann bis auf null reduziert und/oder innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrages verschoben werden. Der Pauschalbetrag für Auszubildende ist nicht differenzierbar.
Außerdem kann die Tabellenerhöhung in der zweiten Stufe (für Beschäftigte und Auszubildende) um maximal drei Monate bis zum 1. Juli 2017 verschoben werden. Ebenfalls möglich ist es, nur einen Teil der Tabellenerhebung zu verschieben. In diesem Fall kann sich der vorgenannte Zeitraum entsprechend verlängern.
Besonderheiten
Zeitgleich mit dem Ablauf des Tarifvertrages am 31. Dezember 2017 läuft auch die Friedenspflicht aus. Die verlängerte Friedenspflicht aus der Schlichtungs- und Schiedsvereinbarung von 1980 entfällt einmalig für dieses Entgeltabkommen. So war mit der IG Metall eine auf 21 Monate verlängerte Laufzeit erreichbar.