
Mit Abschluss des zukunftsweisenden Tarifvertrages über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV avwL) am 22. April 2006 haben die Tarifvertragsparteien der Metall- und Elektro-Industrie weitere Verantwortung im sozial- und tarifpolitischen Bereich übernommen.
Vor dem Hintergrund des sinkenden Sicherungsniveaus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung und der hierdurch zunehmenden Bedeutung ergänzender, kapitalgedeckter Altersvorsorge des Einzelnen als wichtige Quelle von Alterseinkünften integriert der TV avwL diese Form der Alterssicherung in das seit längerem existierende Altersvorsorgekonzept der M+E-Industrie.
Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen beinhaltet in Grundzügen:
- Zweckbindung eines tarifvertraglich festgelegten Zahlbetrages an den Aufbau einer Altersversorgung
- Wahlrecht des Beschäftigten zwischen zwei Arten der Altersvorsorge: Einzahlung in einen auf seinen Namen abgeschlossenen privaten "Riester-Vertrag" oder Umwandlung von Entgeltbestandteilen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (nach Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung (TV EUW))
- Entscheidung des Arbeitgebers in Bezug auf die Öffnung für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung
Zusätzlich zur weiterhin möglichen Entgeltumwandlung nach dem TV EUW werden also die Altersvorsorgevarianten "Riester-Verträge" in der privaten Altersvorsorge und – wenn der Arbeitgeber dies möchte – Arbeitgeberbeiträge in die betriebliche Altersvorsorge erschlossen.
Das gemeinsame Versorgungswerk von Gesamtmetall und IG Metall, die MetallRente, hat ihr Spektrum unter dem Namen "MetallRente.Riester" um ein attraktives Produkt für private "Riester-Verträge" erweitert, welches von den Tarifvertragsparteien als privates Altersvorsorgeprodukt empfohlen wird.
Innovation, Zukunftssicherung und Betriebsnähe zeichnen das M+E Altersvorsorgekonzept aus. Erstmals wird ein Bestandteil des Tarifentgelts der Altersvorsorge gewidmet. Die Erschließung aus heutiger Sicht "reformfester" Altersvorsorgevarianten macht Unternehmen und Beschäftigte weitgehend unabhängig von weiteren Reformschritten des Gesetzgebers. Der Administrationsaufwand auf Seiten des Arbeitgebers wird durch die Anlehnung an bekannte Strukturen gering gehalten und die Möglichkeit der Verwendung des tarifvertraglichen Rentenbausteins zu personalpolitischen Zwecken eröffnet.