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„Rückfall in alte Regulierungsmuster“

Gewerkschaftliche Maximalpositionen

Der Arbeit­ge­ber­ver­band Gesamt­me­tall kriti­siert den nun bekannt gewor­denen Refe­ren­ten­ent­wurf des Bundes­mi­nis­te­riums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Arbeits­zeit­ge­setzes scharf. Der Entwurf verfehle die im Koali­ti­ons­ver­trag klar verein­barten Ziele und bleibe weit hinter den Anfor­de­rungen einer modernen Arbeits­welt zurück. Statt eines echten Reform­schritts lege das Bundes­a­r­beits­mi­nis­te­rium in wesent­li­chen Teilen eine wort­gleiche Neuauf­lage des bereits 2023 geschei­terten Vorschlags vor.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Dieser Entwurf miss­achtet den Koali­ti­ons­ver­trag und ist damit eine vertane Chance für dringend notwen­dige Moder­ni­sie­rungen. Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansamm­lung gewerk­schaft­li­cher Maxi­mal­po­si­ti­onen – vielfach wort­gleich aus dem geschei­terten Entwurf von 2023 über­nommen. Das grenzt an Arbeits­ver­wei­ge­rung und hat mit einer prag­ma­ti­schen Anpassung an die Realität der Arbeits­welt nichts zu tun.“

Besonders kritisch bewertet Gesamt­me­tall, dass die im Koali­ti­ons­ver­trag ausdrü­ck­lich verein­barte Einfüh­rung einer gesetz­li­chen Wochen­a­r­beits­zeit im Entwurf faktisch nicht umgesetzt wird. Statt­dessen knüpft das Bundes­a­r­beits­mi­nis­te­rium diese an einen engen und zusätz­lich kondi­tio­nierten Tarif­vor­be­halt. „Die Wochen­a­r­beits­zeit soll nur dann gelten, wenn Tarif­par­teien sich einigen und zusätz­lich strenge Bedin­gungen erfüllt werden. Damit wird ein zentrales Reform­ver­spre­chen voll­ständig ausge­höhlt. Das ist ein beispiel­loser Affront gegenüber dem Koali­ti­ons­partner, der zu Recht auf einer unver­wäs­serten gesetz­li­chen Veran­ke­rung besteht“, sagte Zander. „Arbeits­zeit­recht ist ein allge­meiner Ordnungs­rahmen. Es darf nicht davon abhängen, ob im Einzel­fall tarif­po­li­ti­sche Eini­gungen zustande kommen.“

Zander warnte zugleich vor den prak­ti­schen Folgen: „Mit diesem Ansatz würden große Teile der Betriebe und Beschäf­tigten von modernen Arbeits­zeit­mo­dellen und einem zentralen Reform­ver­spre­chen der Bundes­re­gie­rung ausge­schlossen. Das ist weder wirt­schaft­lich sinnvoll noch sozial gerecht­fer­tigt.“

Auf besonders scharfe Ablehnung stößt die geplante Auswei­tung der Arbeits­zei­t­er­fas­sung. Der Entwurf sieht eine umfas­sende, elek­tro­ni­sche und taggleiche Erfassung der gesamten Arbeits­zeit für alle Beschäf­tigten vor – ohne Ausnahmen. Damit werde ein weiterer klarer Punkt des Koali­ti­ons­ver­trags miss­achtet, nämlich der Schutz der Vertrau­ens­a­r­beits­zeit. Zander weiter: „Die voll­stän­dige Erfas­sungs­pflicht entkernt die Vertrau­ens­a­r­beits­zeit voll­ständig. Was hier vorge­schlagen wird, reduziert dieses erfolg­reiche Modell faktisch auf gewöhn­liche Gleitzeit. Das wider­spricht nicht nur dem Koali­ti­ons­ver­trag, sondern auch dem Bedürfnis vieler Betriebe und Beschäf­tigter nach flexiblen und eigen­ver­ant­wort­li­chen Arbeits­zeit­lö­sungen.“

Insgesamt sendet der Entwurf nach Auffas­sung von Gesamt­me­tall ein fatales Signal in wirt­schaft­lich heraus­for­dernden Zeiten. „Deut­sch­land braucht jetzt ein modernes, flexibles und wett­be­werbs­fä­higes Arbeits­zeit­recht. Statt­dessen erleben wir einen regu­la­to­ri­schen Rückfall, der Büro­kratie ausweitet und Inno­va­tion verhin­dert. Das ist das Gegenteil dessen, was unsere Betriebe und ihre Beschäf­tigten jetzt brauchen. Dieser Entwurf muss umgehend vom Tisch und grund­le­gend über­a­r­beitet werden“, so Zander abschlie­ßend.