Tarifrunden

Ergebnisse der Tarifrunde 2015

Ergebnisse der Tarifrunde 2015

Foto: Nordmetall

Die Tarifvertragsparteien haben sich in der Tarifrunde 2015 auf ein Gesamtpaket, bestehend aus drei Elementen, geeinigt. Der gefundene Kompromiss enthält Regelungen zum Entgelt, zur Altersteilzeit und zur Weiterbildung und ist fair für alle.

Entgelt

Zum 1. April 2015 erhalten die Beschäftigten der Metall- und Elektro-Industrie 3,4 Prozent erhöhte Tabellenentgelte. Die gleiche Erhöhung gilt auch für die Ausbildungsvergütungen.

Der Tarifabschluss hat eine Gesamtlaufzeit von 15 Monaten und zwar vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2016. Die ersten beiden Monate des Tarifabschlusses (Januar und Februar 2015) sind sogenannte Nullmonate. Im März 2015 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro (für Auszubildende 55 Euro) gezahlt.

Ohne Berücksichtigung der Vorbelastung durch die Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. Mai 2014 aus dem Tarifvertrag 2013 ergibt sich für das Kalenderjahr 2015 eine Belastung von 2,93 Prozent und für die Gesamtlaufzeit von 15 Monaten eine Belastung von 2,77 Prozent.

Altersteilzeit

Der neue Tarifvertrag zum flexiblen Übergang in die Rente (TV FlexÜ) tritt am 1. April 2015 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2021. Zur Entlastung der Unternehmen und um die betriebliche Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen zu gewährleisten, gilt der TV FlexÜ erst ab dem 1. Januar 2016 – nach Ablauf einer Übergangsfrist – zwingend.

Er regelt die materielle Ausgestaltung der Altersteilzeit und die Ansprüche der Beschäftigten. Insgesamt bleibt der Anspruch auf maximal 4 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes begrenzt. Die Berücksichtigung besonders belasteter Beschäftigter konnte innerhalb dieser Quote verstärkt werden. Den Arbeitgebern war es wichtig, dass Altersteilzeit vorrangig denjenigen zur Verfügung steht, die ihrer Arbeit nicht mehr bis zum Eintritt in die Rente nachgehen können.

Die Finanzierung der Altersteilzeit wird zukünftig in einem neuen Tarifvertrag Anspruchsvoraussetzungen (TV AVo) geregelt. Durch diese Konstruktion ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, die von den Unternehmen zu bildenden Rückstellungen für Altersteilzeit zu begrenzen.

Weiterbildung

Im Bereich der Weiterbildung gab es vor der Tarifrunde teilweise regional unterschiedliche Regelungen. Dieser Sondersituation wurde mit dem aktuellen Tarifabschluss Rechnung getragen.

Dennoch konnte für die meisten Regionen eine einheitliche Lösung gefunden werden. Es ist gelungen, die bisher bestehenden und von der Gewerkschaft gekündigten Regelungen zur betrieblich notwendigen Weiterbildung in allen Regionen nahezu unverändert wieder in Kraft zu setzen. Damit sind die für die Unternehmen notwendigen Qualifizierungen in fast gleichem Maße wie bisher möglich. Diese Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren zu einem großen Teil – wie bereits bisher – die Unternehmen.

Zusätzlich sind die Regelungen zur persönlichen Qualifizierung weiterentwickelt worden. Nach den neuen Tarifverträgen sind nunmehr in allen Regionen unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen, ggf. in Verbindung mit einem Ansparen von Wertguthaben durch die Beschäftigten für Freistellungszeiten, möglich. Die Finanzierung dieser persönlichen Weiterbildung obliegt nach wie vor den Beschäftigten.