Ergebnisse der Tarifrunde 2020
Ergebnisse der Tarifrunde 2020

Außergewöhnliche M+E-Tarifrunde 2020 mit vernünftigem Abschluss
Den Tarifpartnern in der Metall- und Elektro-Industrie ist nach einer leisen, aber natürlich von der Corona-Krise geprägten Tarifrunde 2020 am 19. März 2020 in Nordrhein-Westfalen ein der außergewöhnlich schwierigen Situation angemessener Tarifabschluss gelungen, der sich mit den aktuell drängenden Fragen befasst. Ohne Streikphase und klassische Verhandlungsrunden wurde ein Kompromiss gefunden, der den Unternehmen Tariffrieden bis Ende 2020 bietet, ohne große neue Belastungen zu schaffen und den Unternehmen wertvolle Planungssicherheit gibt. Am 25. März 2020 hat der Tarifpolitische Vorstand von Gesamtmetall einstimmig beschlossen, die bundesweite Übernahme des Tarifabschlusses aus Nordrhein-Westfalen zu empfehlen. Dabei gilt es, die regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen. Nochmals bekräftigt wurden die vorigen Beschlüsse zur Arbeitszeit Ost. Die Übernahme ist inzwischen in allen Tarifregionen erfolgt.
Das Wichtigste zum M+E-Tarifabschluss 2020 in aller Kürze
Tarifvertrag
Der zum 31. März 2020 gekündigte Entgelt-Tarifvertrag wird ohne eine Erhöhung der Tabellenentgelte unverändert wieder in Kraft gesetzt – mit einer Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2020.
Zusammenhalt
Am wichtigsten ist, dass wir die Corona-Krise auch wirtschaftlich überstehen. Kurzarbeit hilft dabei, kann aber auch zu sozialen Härten führen. Der Tarifvertrag sieht die nötigen Schritte vor, um diese abzuwenden. Pro Vollzeitstelle stellt ein Unternehmen 350 Euro zur Verfügung. Über die Verwendung entscheiden die Betriebsparteien, damit diejenigen Unterstützung bekommen, die sie auch wirklich brauchen.
Beschäftigungssicherung
Der auf freiwilliger betrieblicher Basis umsetzbare Tarifvertrag ZiA (Zukunft in Arbeit) aus dem Krisenjahr 2010 wird modifiziert wieder in Kraft gesetzt. So lassen sich die tariflichen Remanenzkosten (Kosten der Kurzarbeit fürs Unternehmen) ab dem ersten Tag der Kurzarbeit senken, wenn im Gegenzug Beschäftigungssicherung gegeben wird.
Kinderbetreuung
Beschäftigte, die Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres zu betreuen und alle anderen Maßnahmen schon ausgenutzt haben (bestehende staatlich finanzierter Freistellungszeiten, Verbrauch von Resturlaub aus dem Jahr 2019, Abbau von bestehenden Guthaben auf Arbeitszeitkonten, Aufbau von maximal 21 "Negativstunden" auf Arbeitszeitkonten, Nutzung von bereits für das Jahr 2020 genehmigter freier Tage statt T-ZUG (A)), bekommen fünf zusätzlich bezahlte Tage frei.
Freie Tage
Die Betriebsparteien können in gegenseitigem Einvernehmen unter Wegfall der tariflichen Sonderzahlung T-ZUG (A), freie Tage mit ungekürzten laufenden Bezügen verpflichtend für alle Beschäftigten anordnen (je nach Beschäftigtengruppe acht oder sechs Tage).