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Arbeits- und Wirtschaftsministerium haben nicht geliefert

Refe­ren­ten­ent­wurf des Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setzes IV

Gesamt­me­tall kriti­siert den offen­sicht­lich fehlenden Willen von Teilen der Bundes­re­gie­rung beim Büro­kra­tie­abbau. Das zumindest legt der heute vorge­legte Refe­ren­ten­ent­wurf des Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setzes IV nahe. Dieser bleibt deutlich hinter den Erwar­tungen zurück. Von den 442 einge­reichten Vorschlägen der im vergan­genen Jahr von der Bundes­re­gie­rung durch­ge­führten Verbän­de­be­fra­gung zum Büro­kra­tie­abbau hat es nur ein Bruchteil in den Refe­ren­ten­ent­wurf geschafft.

Gesamt­me­tall-Haupt­ge­schäfts­führer Oliver Zander: „Der jetzt vorge­legte Refe­ren­ten­ent­wurf des Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setzes IV muss nach­ge­bes­sert werden. Das liegt jedoch sicher nicht am feder­füh­renden Bundes­jus­tiz­mi­nis­te­rium, das sich erkennbar bemüht hat, beim Thema Büro­kra­tie­abbau etwas zu bewegen, sondern insbe­son­dere an den Bundes­mi­nis­te­rien für Arbeit und Soziales sowie für Wirt­schaft und Klima­schutz. Die Bundes­re­gie­rung, die einmal als Moder­ni­sie­rungs­ko­a­li­tion ange­treten ist und ‚Mehr Fort­s­chritt wagen‘ wollte, hat im Koali­ti­ons­ver­trag viel beim Thema Büro­kra­tie­abbau verspro­chen und mit dem vorge­legten Entwurf viel zu wenig geliefert.“

„Ganz konkret: Von 59 zur Umsetzung geeig­neten Vorschlägen aus der Verbän­de­be­fra­gung, die an das Bundes­a­r­beits­mi­nis­te­rium gerichtet sind, wurden lediglich zehn aufge­griffen und 49 – mit zum Teil äußerst schwacher Begrün­dung – verworfen“, sagte Oliver Zander weiter. „Ein besonders ärger­li­ches Beispiel ist der ‚Nicht-Vorschlag‘ zum Nach­weis­ge­setz. Hier hat das Bundes­a­r­beits­mi­nis­te­rium trotz zahl­rei­cher Hinweise von Verbänden und Wirt­schaft auf eine durch Umstel­lung auf die Textform einfach umzu­set­zende Verbes­se­rung mit großem Entlas­tungs­ef­fekt für die Unter­nehmen verzichtet. Wir erwarten, dass besonders hier jetzt schnell nach­ge­lie­fert wird.“

Die Büro­kra­tie­kosten für die Unter­nehmen seien immens. Zuletzt lagen sie laut Nati­o­nalem Normen­kon­trollrat bei rund 65 Milli­arden Euro pro Jahr – ein deut­li­cher Stand­ort­nach­teil im inter­na­ti­o­nalen Wett­be­werb. Das Thema Büro­kra­tie­abbau müsse deshalb bei allen Bundes­mi­nis­te­rien zur Chefsache gemacht werden.

Dass es auch besser geht, zeigt ein aktueller Gesetz­ent­wurf des Bundes­bil­dungs­mi­nis­te­riums aus dem Dezember 2023. Demnach soll im Berufs­aus­bil­dungs­recht künftig der Nachweis der wesent­li­chen Vertrags­be­din­gungen in Textform möglich sein, um „einen medi­en­bruch­freien, digitalen Prozess zu ermög­li­chen“. Auch Bundes­jus­tiz­mi­nister Dr. Marco Buschmann will im Entwurf des Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setzes IV an zahl­rei­chen Stellen den digitalen Wandel durch die Aufhebung von Schrift­for­m­er­for­der­nissen und deren Umstel­lung auf die Textform voran­treiben.

Oliver Zander: „Dies zeigt, was möglich ist, wenn Vernunft über Behar­rungs­willen siegt. Bundes­a­r­beits­mi­nister Hubertus Heil ist gut beraten, den digitalen Fort­s­chritt der gesamten Arbeits­welt zuteil­werden zu lassen. Es ist im Jahr 2024 schlicht nicht mehr zu erklären, warum insbe­son­dere beim Nach­weis­recht gegen den Wider­stand der gesamten Wirt­schaft weiter an Papier­bergen und Tinte fest­ge­halten werden soll.“