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Sozialabgaben

Stabile und maßvolle Lohnnebenkosten sind ein unverzichtbarer Faktor bei der Planungssicherheit unserer Arbeitswelt. Sie schützen die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer, sichern den Zusammenhalt zwischen Beitragszahlern und Leistungsbeziehern und sind ein wichtiger Standortfaktor. Im Januar 2023 hat der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz mit 40,45 Prozent erstmals seit 2012 die 40-Prozent-Schwelle überschritten. Zum Juli 2023 und Januar 2024 stieg der Beitragssatz schrittweise nochmal und erreicht seitdem bei kinderlosen Arbeitnehmern 41,5 Prozent. Ohne Reformen wird der Trend anhalten und der Beitragssatz könnte bis 2050 gar bei über 50 Prozent liegen.

Zukunft der Sozialversicherungen / Foto © AdobeStock/Ingo_Bartussek
Foto: AdobeStock/Ingo Bartussek

Wer eine Politik von der Hand in den Mund als nachhaltige Sozialpolitik versteht, der muss scheitern. Wir brauchen deshalb eine ehrliche Analyse, vor allem aber tragfähige Zukunftslösungen – nicht nur über die verschiedenen Sozialversicherungszweige, sondern auch über Generationengrenzen hinweg. Deshalb hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine Kommission* aus Wissenschaft und Wirtschaft berufen, die seit Februar 2019 an Lösungen gearbeitet hat und an der auch Gesamtmetall beteiligt war. Die Ergebnisse der Kommission sind aktueller denn je.

Die Kommission empfiehlt insbesondere folgende Maßnahmen zur dauerhaften Begrenzung der Sozialbeiträge: 

  • Aktive Lebensphase verlängern: automatische Regelbindung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung
  • Abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt abschaffen
  • Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem bzw. späteren Renteneintritt erhöhen
  • Nachhaltigkeitsfaktor verstärken
  • Nicht beitragsgedeckte Leistungen voll aus dem Bundeshaushalt finanzieren
  • Strikteres Versorgungsmanagement auf Basis von Selektivverträgen der Krankenkassen mit Ärzten und Krankenhäusern ermöglichen
  • Krankenhausbedarfsplanung ändern, monistische Krankenhausfinanzierung durch die GKV einführen und Steuermittel für die erforderlichen Investitionen bereitstellen
  • GKV-Tarife mit Versorgungsmanagement als Wahltarife anbieten und für andere GKV-Tarife einkommensunabhängige Zusatzbeiträge der Versicherten erheben
  • Nachhaltigkeitsfaktor bei Anpassungen der Pflegeleistungen einführen
  • Charakter der Arbeitslosenversicherung als beitragsfinanzierte Risikoversicherung stärken, unter anderem maximale Laufzeit der Ansprüche auf Arbeitslosengeld auf zwölf Monate begrenzen

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission aber auch, die Organisation der Sozialversicherungen neu zu gestalten. So heißt es im Abschlussbericht (ab Seite 78):

„Ohne eine einheitliche Aufsicht fehlt es auch an einheitlichen Strategien innerhalb und an Abstimmung zwischen den Sozialversicherungsträgern. In der Folge werden Doppelstrukturen geschaffen und der Sozialversicherung Mittel entzogen, die besser für ihre Leistungen ausgegeben werden sollten.“

*Die BDA-Kommission ist ein Gremium aus Wissenschaft und Wirtschaft unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Martin Werding (Ruhr-Universität Bochum), Co-Vorsitzende ist Frau Heide Franken (ehem. Geschäftsführerin bei Randstad Deutschland, ehem. BDA-Präsidiumsmitglied). Weitere Mitglieder sind: Herr Bertram Brossardt (vbw – Hauptgeschäftsführer), Frau Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen (ZEW und Universität Mannheim), Herr Prof. Dr. Michael Hüther (IW Köln), Herr Steffen Kampeter (BDA-Hauptgeschäftsführer), Herr Prof. em. Dr. Dr. h.c. Wolfram Richter (Technische Universität Dortmund), Herr Holger Schwannecke (ZDH-Generalsekretär) und Herr Oliver Zander (Hauptgeschäftsführer Gesamtmetall).