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Arbeitsmobilität

A better way for Labour Mobility: Jetzt braucht es echte Entlastung statt kleiner Korrekturen

Die Euro­pä­i­sche Kommis­sion will im September 2026 ihr Fair Labour Mobility Package vorlegen. Aus Sicht der deutschen Metall- und Elektro-Industrie ist klar: Dieses Paket muss mehr leisten als punk­tu­elle Verbes­se­rungen. Arbeit­neh­me­rent­sen­dung bleibt für viele Unter­nehmen im EU-Binnen­markt mit erheb­li­cher Büro­kratie verbunden – vor allem durch unter­schied­liche nationale Melde­ver­fahren, komplexe Entgelt­vor­gaben und unein­heit­liche Anfor­de­rungen im Sozi­a­l­ver­si­che­rungs­recht.

ESSPASS, Skills Porta­bi­lity und eine stärkere Nutzung digitaler Verfahren können sinnvolle Bausteine sein. Sie lösen jedoch nicht die struk­tu­rellen Probleme, die grenz­über­schrei­tende Dienst­leis­tungen seit Jahren erschweren. Nötig ist deshalb ein großer Wurf: weniger nationale Sonder­wege, einheit­li­chere Verfahren und prak­ti­kable Regeln für Unter­nehmen.

Entsendung bleibt ein zentrales Binnenmarkthindernis

Die Probleme der Arbeit­neh­me­rent­sen­dung sind seit Langem bekannt. Die Entsende-Richt­linie, die Durch­set­zungs-Richt­linie und die Revision ab 2016 haben in der Praxis zu einer Vielzahl unter­schied­li­cher nati­o­naler Anfor­de­rungen geführt. Unter­nehmen müssen sich je nach Zielland auf andere Melde­por­tale, andere Date­n­ab­fragen und andere Nach­weis­pflichten einstellen. Das verur­sacht Aufwand, Rechts­un­si­cher­heit und Kosten – gerade für kleine und mittlere Unter­nehmen.

Auch im Sozi­a­l­ver­si­che­rungs­recht fehlt es an einheit­li­cher Anwendung. Die A1-Beschei­ni­gung wird in den Mitglied­s­taaten unter­schied­lich gehand­habt; teils wird sie selbst bei sehr kurzen Dien­st­reisen faktisch zur Pflicht. Die bereits 2016 ange­sto­ßene Reform der einschlä­gigen EU-Verord­nungen wird frühes­tens im Sommer 2028 greifen.

Die Euro­pä­i­sche Kommis­sion erkennt diese Probleme selbst an. In ihrer Binnen­markt­stra­tegie zählt sie die aufwen­digen Verfahren für die vorüber­ge­hende Entsen­dung von Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­neh­mern zu den zehn größten Binnen­markt­hin­der­nissen. Auch der Euro­pä­i­sche Rech­nungshof kriti­siert, dass die bishe­rigen Maßnahmen zur Besei­ti­gung von Hürden im Dienst­leis­tungs­bin­nen­markt zu wenig ambi­tio­niert seien. Die Diagnose ist also klar – jetzt muss die poli­ti­sche Antwort folgen.

Gute Ansätze reichen noch nicht aus

Die geplanten Initia­tiven im Fair Labour Mobility Package – insbe­son­dere der Euro­pä­i­sche Sozi­a­l­ver­si­che­rungs­pass (ESSPASS) und die Skills Porta­bi­lity Initia­tive – können Erleich­te­rungen bringen. Sie sind deshalb grund­sätz­lich zu begrüßen. Entschei­dend ist jedoch, ob sie tatsäch­lich zu weniger Büro­kratie in der täglichen Entsen­de­praxis führen.

Die eDecla­ra­tion kann ebenfalls helfen, wenn sie möglichst flächen­de­ckend einge­führt wird. Bleibt die Teilnahme der Mitglied­s­taaten frei­willig und begrenzt, sinkt ihr Nutzen erheblich: Statt eines echten gemein­samen Verfah­rens entstünde lediglich ein weiteres Portal neben vielen nati­o­nalen Systemen. Zudem müssen die abzu­fra­genden Infor­ma­ti­onen klar begrenzt und abschlie­ßend fest­ge­legt werden, damit nicht erneut ein büro­kra­ti­scher Flick­en­tep­pich entsteht.

Für eine Auswei­tung des Mandats der Euro­pä­i­schen Arbeits­be­hörde (ELA) besteht dagegen kein vorran­giger Bedarf. Die ELA verfügt bereits heute über ein Mandat, um Arbeits­mo­bi­lität zu erleich­tern und die Zusam­me­n­a­r­beit nati­o­naler Behörden zu unter­stützen. Wichtig wäre vielmehr, dieses Mandat endlich wirksam auszu­füllen – etwa durch verläss­liche, praxi­s­taug­liche Infor­ma­ti­onen für Unter­nehmen.

Was jetzt nötig ist

  1. Es braucht verbindlichere und einheitlichere Meldeverfahren. Die Kommission sollte Art. 9 der Durchsetzungs-Richtlinie grundlegend überarbeiten und europaweit einheitliche, praktikable Informationspflichten schaffen. Unternehmen müssen sich im Binnenmarkt darauf verlassen können, dass vergleichbare Sachverhalte auch vergleichbar behandelt werden.
  2. Die ELA muss schnell ein Entgelt-Rechentool bereitstellen. Unternehmen brauchen eine rechtssichere Orientierung, welches Entgelt im Zielland einzuhalten ist. Solange ein Unternehmen sich auf ein solches Tool stützt, sollte dies grundsätzlich vor Sanktionen schützen – zumindest so lange, bis sich später ggf. ein höheres Vergleichsentgelt ergibt.
  3. Es braucht einen klar risikobasierten Ansatz. Nicht jede Entsendung birgt die gleichen Risiken. Hochqualifizierte Beschäftigte oder Tätigkeiten mit hohem Entgeltniveau sind anders zu bewerten als besonders schutzbedürftige Konstellationen. Eine Entgeltschwelle nach dem Vorbild der Blue-Card-Richtlinie könnte dazu beitragen, Bürokratie dort abzubauen, wo sie keinen zusätzlichen Schutz bringt – und zugleich die Aufmerksamkeit auf Fälle mit höherem Schutzbedarf zu konzentrieren.

Fazit: Großer Wurf statt Tippelschritte

Das Fair Labour Mobility Package darf nicht bei kosme­ti­schen Verbes­se­rungen stehen bleiben. Da die Arbeit­neh­me­rent­sen­dung weiterhin zu den größten Hinder­nissen im Binnen­markt zählt, braucht es konkrete und spürbare Entlas­tungen: einheit­li­chere Melde­pflichten, digitale und verbind­liche Verfahren, verständ­liche Entgelt­vor­gaben sowie eine risi­ko­ba­sierte, prak­ti­kable Entbü­ro­kra­ti­sie­rung.

Nur so kann die Entsen­dung ihre Funktion im EU-Binnen­markt erfüllen: euro­pä­i­sche Unter­nehmen müssen grenz­über­schrei­tend fast wie auf dem nati­o­nalen Heimat­a­r­beits­markt tätig werden können – ohne durch unnötige Büro­kratie ausge­bremst zu werden. Jetzt ist die Kommis­sion gefordert, aus der richtigen Analyse eine ambi­tio­nierte Reform zu machen.