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Befristung

Die Politik hat den Unter­­nehmen in der Vergan­­gen­heit viel Flexi­­bi­­lität beim Perso­na­l­ein­­satz genommen. Nach unnötigen Reformen der Zeit­a­r­­beit und Beschrän­­kungen von Werk­­ver­­­trägen wurde auch eine Beschrän­­kung der wichtigen Befris­tungs­­mög­­lich­keiten in Erwägung gezogen. In dieser Diskus­­sion wurde jedoch gänzlich übersehen, dass Unter­­nehmen flexibel Personal auf- und abbauen können müssen, um wett­­be­werbs­­fähig zu sein. Sie brauchen stets entspre­chende Kapa­­zi­täts­re­­serven. Einschrän­kende Maßnahmen gefährden den Standort Deutschland und damit unser aller Wohlstand.

Befristungen in der Metall- und Elektro-Industrie
© AdobeStock/Nattawit

Fakt war und ist noch immer: Der eigent­­liche Miss­­­brauch von Befris­tungen findet im öffent­­li­chen Dienst, in der Politik, an Schulen und Unive­r­­­si­täten statt. Wissen­­schaft­­liche Mita­r­­beiter, die sich von einer Befris­tung zur nächsten hangeln. Lehrer, die vor den Ferien entlassen werden, und die erst nach den Ferien einen neuen Halb­­jah­res­­ver­­­trag erhalten. Zudem hat der Staat sich selbst das Instru­­ment der „Haus­halts­­be­­fris­tung“ geschaffen, das es nur für den öffent­­li­chen Dienst gibt. Eine dem entspre­chende „Bud­­get­­be­­fris­tung“ für die private Wirt­­schaft – den Motor unserer Gesell­­schaft – gibt es nicht.

Gesam­t­­me­tall hat die Politik in den vergan­­genen Jahren immer wieder aufge­­for­­dert, Mut zu haben und bei sich selbst anzu­fangen, wenn sie den Miss­­­brauch befris­teter Beschäf­tigter bekämpfen wolle. Die fünf Forde­rungen, die Gesam­t­­me­tall immer wieder in die poli­ti­­schen Debatten einge­­bracht hat, sind noch immer aktuell und lauten:

  • Erhalt des bestehenden Flexibilitätsspielraums: Dieser liegt in der Metall- und Elektro-Industrie bei einem Personalanteil von 10 bis 15 Prozent.
  • Rechtssichere Ausgestaltung der Sachgründe und Ergänzung durch weitere konkretisierte Sachgründe, weil die bestehenden Sachgründe für Befristungen aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr rechtssicher handhabbar sind.
  • Abschaffung der Haushaltsbefristung zur wirksamen Bekämpfung der Befristungsflut im öffentlichen Dienst (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG).
  • Abfindungsoption statt einer Bestandsschutzlösung im 7. bis 24. Monat der Beschäftigung.
  • Eine Zeitbefristung über 24 Monate hinaus, wenn arbeitsvertraglich ein sogenannter Flexi-Bonus („Prämienbefristung“) vereinbart wurde.

Diese Forde­rungen stützen sich auf drei Gutachten: Ein perso­na­l­­wir­t­­schaft­­li­ches Gutachten von Prof. Dr. Christian Grund von der RWTH Aachen beschreibt den notwen­­digen Flexi­­bi­­li­täts­s­piel­raum der Unter­­nehmen. Ein Rechts­­gut­achten von Prof. Dr. Markus Stoffels von der Ruprecht-Karls-Unive­r­­­sität Heidel­­berg zeigt, dass der von der Politik einmal im Rahmen der Beschrän­­kung der sach­­grun­d­losen Befris­tung vorge­­se­hene Schwel­len­wert von 75 Mita­r­­bei­tern und die quotale Beschrän­­kung von 2,5 Prozent nicht mit dem Grun­d­­ge­­setz vereinbar sind. Und ein Gutachten von Prof. Dr. Richard Giesen von der Ludwig-Maxi­­mi­­lians-Unive­r­­­sität München weist nach, wie die Recht­spre­chung die Sach­­gründe ausge­höhlt hat, um Miss­­­brauchs­­fällen im Öffent­­li­chen Dienst zu begegnen, der selbst über Privi­le­­gien bei der Befris­tung verfügt.

Steter Tropfen höhlt den Stein. Begrü­­ßens­wert ist, dass nach Jahren der Einschrän­­kung nun endlich eine erste Verein­fa­chung des Befris­tungs­­rechts umgesetzt wurde. So wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 das Vorbe­schäf­ti­­gungs­­­verbot für Regel­a­l­ter­s­rentner gestri­chen, was die Beschäf­ti­­gung älterer Arbeit­­nehmer für die Unter­­nehmen erheblich erleich­tern wird. In Zeiten des Fach­­kräf­teman­­gels ist dies ein kleines, aber wichtiges Zeichen, dass auch die Belange der Unter­­nehmen Beachtung finden, auch wenn die oben aufge­­führten Forde­rungen zeigen, dass im Bereich der Flexi­­bi­­li­­sie­rung des Perso­na­lauf- und -abbaus noch Luft nach oben ist. Gesam­t­­me­tall wird sich für weitere Erleich­te­rungen im Befris­tungs­­recht stark machen, damit Unter­nehmen endlich die Flexi­bi­lität erhalten, die dringend notwendig ist, um diesen schweren wirt­schaft­li­chen Zeiten begegnen zu können.