Die Politik hat den Unternehmen in der Vergangenheit viel Flexibilität beim Personaleinsatz genommen. Nach unnötigen Reformen der Zeitarbeit und Beschränkungen von Werkverträgen wurde auch eine Beschränkung der wichtigen Befristungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen. In dieser Diskussion wurde jedoch gänzlich übersehen, dass Unternehmen flexibel Personal auf- und abbauen können müssen, um wettbewerbsfähig zu sein. Sie brauchen stets entsprechende Kapazitätsreserven. Einschränkende Maßnahmen gefährden den Standort Deutschland und damit unser aller Wohlstand.

Fakt war und ist noch immer: Der eigentliche Missbrauch von Befristungen findet im öffentlichen Dienst, in der Politik, an Schulen und Universitäten statt. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die sich von einer Befristung zur nächsten hangeln. Lehrer, die vor den Ferien entlassen werden, und die erst nach den Ferien einen neuen Halbjahresvertrag erhalten. Zudem hat der Staat sich selbst das Instrument der „Haushaltsbefristung“ geschaffen, das es nur für den öffentlichen Dienst gibt. Eine dem entsprechende „Budgetbefristung“ für die private Wirtschaft – den Motor unserer Gesellschaft – gibt es nicht.
Gesamtmetall hat die Politik in den vergangenen Jahren immer wieder aufgefordert, Mut zu haben und bei sich selbst anzufangen, wenn sie den Missbrauch befristeter Beschäftigter bekämpfen wolle. Die fünf Forderungen, die Gesamtmetall immer wieder in die politischen Debatten eingebracht hat, sind noch immer aktuell und lauten:
- Erhalt des bestehenden Flexibilitätsspielraums: Dieser liegt in der Metall- und Elektro-Industrie bei einem Personalanteil von 10 bis 15 Prozent.
- Rechtssichere Ausgestaltung der Sachgründe und Ergänzung durch weitere konkretisierte Sachgründe, weil die bestehenden Sachgründe für Befristungen aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr rechtssicher handhabbar sind.
- Abschaffung der Haushaltsbefristung zur wirksamen Bekämpfung der Befristungsflut im öffentlichen Dienst (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG).
- Abfindungsoption statt einer Bestandsschutzlösung im 7. bis 24. Monat der Beschäftigung.
- Eine Zeitbefristung über 24 Monate hinaus, wenn arbeitsvertraglich ein sogenannter Flexi-Bonus („Prämienbefristung“) vereinbart wurde.
Diese Forderungen stützen sich auf drei Gutachten: Ein personalwirtschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Christian Grund von der RWTH Aachen beschreibt den notwendigen Flexibilitätsspielraum der Unternehmen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Markus Stoffels von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zeigt, dass der von der Politik einmal im Rahmen der Beschränkung der sachgrundlosen Befristung vorgesehene Schwellenwert von 75 Mitarbeitern und die quotale Beschränkung von 2,5 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und ein Gutachten von Prof. Dr. Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-Universität München weist nach, wie die Rechtsprechung die Sachgründe ausgehöhlt hat, um Missbrauchsfällen im Öffentlichen Dienst zu begegnen, der selbst über Privilegien bei der Befristung verfügt.
Steter Tropfen höhlt den Stein. Begrüßenswert ist, dass nach Jahren der Einschränkung nun endlich eine erste Vereinfachung des Befristungsrechts umgesetzt wurde. So wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2026 das Vorbeschäftigungsverbot für Regelaltersrentner gestrichen, was die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer für die Unternehmen erheblich erleichtern wird. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dies ein kleines, aber wichtiges Zeichen, dass auch die Belange der Unternehmen Beachtung finden, auch wenn die oben aufgeführten Forderungen zeigen, dass im Bereich der Flexibilisierung des Personalauf- und -abbaus noch Luft nach oben ist. Gesamtmetall wird sich für weitere Erleichterungen im Befristungsrecht stark machen, damit Unternehmen endlich die Flexibilität erhalten, die dringend notwendig ist, um diesen schweren wirtschaftlichen Zeiten begegnen zu können.