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Befristung

Die Große Koalition hat den Unternehmen unverantwortlich viel Flexibilität beim Personaleinsatz genommen. Nach unnötigen Reformen der Zeitarbeit und Beschränkungen von Werkverträgen sollten auch die wichtigen Befristungsmöglichkeiten der Unternehmen eingeschränkt werden. Dabei wurde übersehen, dass Unternehmen flexibel Personal auf- und abbauen können müssen, um wettbewerbsfähig zu sein. Sie brauchen daher entsprechende Kapazitätsreserven.

Foto © AdobeStock/Nattawit
Foto: AdobeStock/Nattawit

Fakt ist: Der eigentliche Missbrauch von Befristungen findet im öffentlichen Dienst, in der Politik, an Schulen und Universitäten statt. Wissenschaftliche Mitarbeiter, die sich von einer Befristung zur nächsten hangeln. Lehrer, die vor den Ferien entlassen werden, und die erst nach den Ferien einen neuen Halbjahresvertrag erhalten. Zudem hat der Staat sich selbst das Instrument der „Haushaltsbefristung“ geschaffen, das es nur für den öffentlichen Dienst gibt. Eine dem entsprechende „Budgetbefristung“ für die private Wirtschaft gibt es nicht.

Gesamtmetall hatte die Politik aufgefordert, den Mut zu haben und bei sich selbst anzufangen, wenn sie den Missbrauch befristeter Beschäftigung bekämpfen wolle. Weiterhin hatte sich Gesamtmetall in den letzten Jahren immer wieder dafür eingesetzt, die sachgrundlose Befristung nicht einzuschränken und fünf Forderungen aufgestellt:

  1. Erhalt des bestehenden Flexibilitätsspielraums: Dieser liegt in der Metall- und Elektro-Industrie bei einem Personalanteil von zehn bis 15 Prozent.
  2. Rechtssichere Ausgestaltung der Sachgründe und Ergänzung durch weitere konkretisierte Sachgründe, weil die bestehenden Sachgründe für Befristungen aufgrund der Rechtsprechung nicht mehr rechtssicher handhabbar sind.
  3. Abschaffung der Haushaltsbefristung zur wirksamen Bekämpfung der Befristungsflut im öffentlichen Dienst (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG).
  4. Abfindungsoption statt einer Bestandsschutzlösung im 7. bis 24. Monat der Beschäftigung.
  5. Eine Zeitbefristung über 24 Monate hinaus, wenn arbeitsvertraglich ein sogenannter Flexi-Bonus („Prämienbefristung“) vereinbart wurde.

Die Forderungen stützen sich auf drei Gutachten, die Gesamtmetall zu dem Gesetzgebungsverfahren der Großen Koalition vorgelegt hatte: Ein personalwirtschaftliches Gutachten von Prof. Dr. Christian Grund von der RWTH Aachen beschreibt den notwendigen Flexibilitätsspielraum der Unternehmen. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Markus Stoffels von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zeigt, dass der vorgesehene Schwellenwert von 75 Mitarbeitern und die quotale Beschränkung von 2,5 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Und ein Gutachten von Prof. Dr. Richard Giesen von der Ludwig-Maximilians-Universität München weist nach, wie die Rechtsprechung die Sachgründe ausgehöhlt hat, um Missbrauchsfällen im Öffentlichen Dienst zu begegnen, der selbst über Privilegien bei der Befristung verfügt.

Vor diesem Hintergrund begrüßt Gesamtmetall den Ansatz der Ampel-Koalition, die im Koalitionsvertrag folgendes Ziel formuliert:

„Damit der öffentliche Dienst als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangeht, schaffen wir die nur dort bestehende Möglichkeit der Haushaltsbefristung ab. Beim Bund als Arbeitgeber reduzieren wir die sachgrundlose Befristung Schritt für Schritt. Um Kettenbefristungen zu vermeiden, begrenzen wir mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge beim selben Arbeitgeber auf sechs Jahre. Nur in eng begrenzten Ausnahmen ist ein Überschreiten dieser Höchstdauer möglich.“

Da sich die Fälle teils missbräuchlicher Befristungen bisher ausschließlich im öffentlichen Dienst abspielten, sind die Ansätze zur Eindämmung von diesen sog. Kettenbefristungen sowie auch die Abschaffung der Haushaltsbefristung im Grundsatz zu begrüßen.

Zu Recht bleibt den M+E-Unternehmen die sachgrundlose Befristung als einzig rechtssicheres Instrument der Flexibilisierung im bisherigen Umfang erhalten, was eine zentrale Kernforderung Gesamtmetalls darstellt.

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