Kurzarbeit
Kurzarbeit

Foto: AdobeStock/Zorandim75
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Lieferkettenstörungen kommt es in der M+E-Industrie nach wie vor zu massiven Produktionsausfällen und Umsatzeinbrüchen. Dies betrifft alle Betriebsgrößen, alle Regionen und alle Zweige der M+E-Industrie. Für viele Betriebe geht es um die wirtschaftliche Existenz.
Ein wesentliches Instrument zur Bewältigung dieser Krise ist die Einführung von Kurzarbeit. Mit der Forderung nach erleichterten Zugangsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (KuG) und der vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitgeber ist Gesamtmetall bereits im Zuge der beginnenden Rezession des Jahres 2019 an den Gesetzgeber herangetreten.
Dieser hat im März 2020 erstmals die Kurzarbeitergeld-Krisenregelungen reaktiviert. Durch diese Krisenregelungen, die im Laufe der Pandemie immer wieder verlängert wurden, konnten Millionen von Arbeitsplätzen in Deutschland bewahrt werden.
Über die im Rahmen der Pandemie beschlossenen Erleichterungen zum Kurzarbeitergeld hinausgehende Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht erforderlich. Das für den Wirtschaftsstandort Deutschland essentielle Ziel, die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten, darf nicht durch unverhältnismäßige Maßnahmen gefährdet werden, die zu weiteren Kostensteigerungen in der Arbeitslosenversicherung führen.
Es besteht kein sozialpolitischer Bedarf für ein "Mindest-Kurzarbeitergeld". Die erst kürzlich eingeführte pandemiebedingte gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes sowie die Möglichkeit der Beantragung von Grundsicherung fangen etwaige finanzielle Engpässe der Beschäftigten bereits wirksam auf. Ebenso wenig ist der Sinn und Zweck eines "Qualifizierungs-Kurzarbeitergeldes" erkennbar. Stattdessen sollte auf bestehende Förderinstrumente zurückgegriffen werden, wie z. B. das gerade reformierte Qualifizierungschancengesetz (§§ 82 f. SGB III) und die neu geschaffene Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit (§ 106a SGB III).